Gebäudeversicherung Doppelhaus

Wohngebäudeversicherung für DoppelhäuserBei einer Wohngebäudeversicherung für Doppelhäuser bestehen in den meisten Fällen kaum Unterschiede zu der Versicherung von Einfamilienhäusern. Ähnlich wie die Wohngebäudeversicherung eines Einfamilienhauses gibt es beim Doppelhaus ebenfalls viele verschiedene Punkte zu beachten. Wichtig ist hierbei vor allem der Standort des zu versichernden Hauses, seine Größe oder das Baujahr. Prinzipiell gilt, dass jeder Besitzer der Doppelhaushälfte sein Eigentum unabhängig von der zweiten Doppelhaushälfte versichert. Bei eintretenden Schäden wird jeder Schaden getrennt von dem in der zweiten Doppelhaushälfte betrachtet und reguliert. Natürlich ist die Regulierung abhängig von dem Eigentum das tatsächlich beschädigt worden ist.

Das Doppelhaus versichern – Was ist dabei zu beachten?

Beim Doppelhaus gilt in erster Linie: jeder sollte für seine Hälfte eine Gebäudeversicherung abschließen. Ist ein Schaden eingetreten, wird erst festgestellt, wessen Eigentum davon betroffen ist. Danach wird genau bestimmt, welche der beiden Versicherungen für den Schaden aufzukommen hat. Voraussetzung ist, dass der Schaden im Versicherungsschutz der Versicherung enthalten ist. Im Folgenden sind einige Punkte die es beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für Doppelhäuser zu beachten gilt.

Angaben für eine Gebäudeversicherung

Die folgenden Angaben sind Grundlage, um eine passende Wohngebäudeversicherung für eine Doppelhaushälfte zu finden:

  • Baujahr
  • Bauartklasse
  • PLZ-Bereich

Entscheidend ist auch, ob das Doppelhaus komplett oder nur die zu versichernde Doppelhaushälfte saniert wurde. Zusammen mit den genauen Angaben zur Wohnfläche kann der Wert der zu versichernden Doppelhaushälfte bestimmt werden. Dieser entscheidet dann über die Versicherungssumme.

Altschäden auf jeden Fall vollständig angeben!

Wer sein Doppelhaus versichern möchte darf auf keinen Fall bereits bekannte Vorschäden dem Versicherer gegenüber verschwiegen. Auch dann nicht, wenn diese Meldung die Risikobewertung des Doppelhauses beeinflusst. Bei einem Schadensfall kann der Gutachter Vorschäden herausfinden, die Konsequenz davon ist, dass der Versicherer die Regulierung verweigert.

Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung für Doppelhäuser

Die Wohngebäudeversicherung leistet nur für die Schäden, welche an der durch sie versicherten Doppelhaushälfte entstanden sind. In diesem Punkt entspricht die Versicherung den Leistungen bei einer Versicherung für Einfamilienhäuser. Es bestehen also keine besonderen Voraussetzungen für die Absicherung gegen Blitzeinschlag, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brande und Leitungsbruch (Wasserschaden). Alle an der eigenen Doppelhaushälfte fest montierten Anlagen sind selbstverständlich im Versicherungsschutz miterfasst. Falls sie vorhanden ist oder nachgerüstet wurde, kann eine Solaranlage oder Wärmepumpe in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden.

Gekaufte oder vererbte Doppelhaushälften – Wohngebäudeversicherung

Käufer und Erben von Doppelhaushälften übernehmen vom Vorbesitzer die bereits vorhandene Versicherung des Gebäudes. Die Übernahme ist mit der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Je nachdem, seit wann die Versicherung für das Gebäude besteht, können die anderen Anbieter die Versicherung zu besseren Konditionen anbieten. Den Erben bleibt eine Frist von 4 Wochen, während der sie die übernommene Versicherung zu kündigen und um das gekaufte oder geerbte Doppelhaus zu versichern. Eine bessere Versicherung ist in einen Versicherungsvergleich zu finden. In dieser Zeit ist es ratsam, dass der neue Eigentümer die im alten Vertrag enthaltenen Konditionen genau unter die Lupe nimmt. Für den Vergleich der Gebäudeversicherungen bieten sich auch unabhängige Versicherungsmakler an, die eine große Zahl von Anbietern deren Tarife und Bedingungen mit der übertragenen Versicherung vergleichen können. Auch Online Vergleichsrechner können dabei helfen Versicherungen zu vergleichen, um die bestmögliche Versicherung zu finden.

Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung für Doppelhäuser

Eine Versicherung für Gebäude beinhaltet den Schutz gegen die folgenden Gefahren: Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser. Zusätzliche Optionen hat jeder Versicherungsnehmer mit den Bereichen: Elementarschäden, Glas und grobe Fahrlässigkeit. Die durch grobe Fahrlässigkeit entstandenen Schäden sind typische Schadensfälle, die jedoch nicht automatisch in dem normalen Wohngebäudeschutz beinhaltet sind. Diese Schäden müssen immer separat abgesichert werden! Die private Versicherung für Gebäude haftet für eine ganze Reihe von Schäden. Nicht jeder Anbieter hat allerdings im Portfolio die gleichen Leistungen wie die anderen, sodass ein Vergleich der Konditionen vor dem Vertragsabschluss bares Geld wert ist.

Leistungen der Gebäudeversicherung können individuell erweitert werden

Zusätzlich zur Basis Absicherung können Hausbesitzer, die Ihr Doppelhaus versichern möchten, eine Elementarschaden Versicherung mit abschließen. Der die Kosten entscheidende Faktor einer Elementarschadenversicherung ist der Standort an dem sich das Gebäude befindet.
Eine Elementarschadenversicherung kommt für die folgenden Schäden auf:

  • Schneedruck
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Lawinen
  • Erdsenkungen
  • Überschwemmungen

Die Kosten für die oben genannten Risiken können nur mit der erweiterten Elementarschadenversicherung gegen zusätzliche Prämien abgedeckt werden. Diese Zusatzleistungen sind vor allem für Regionen mit erhöhtem Risiko zu empfehlen. Das wären die Küstenregion, die Alpenregion und entlang der großen Flüsse. Eine Versicherung für Gebäude ist zwar keine Pflicht aber es ist sehr zu empfehlen seinen Besitz zu versichern.

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