Die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden

Wohngebäudeversicherung beim WasserschadenJährlich kommt es in tausenden von Haushalten zu einem Wasserschaden. So regulieren die Versicherer jährlich Schäden nur von Leitungswasser von rund zwei Milliarden Euro. Ein Starkregen, ein Hochwasser oder eine geplatzte Wasserleitung und schon ist der Haushalt unter Wasser. Die Schäden können hierbei sehr hoch ausfallen. Durch das Wasser kann nämlich nicht nur die Einrichtung wie die Möbel einen Schaden nehmen, sondern auch die Bausubstanz, wie die Elektrik, die Fußböden und das Mauerwerk. Besonders schlimm kann dies in einem Keller enden, wo oft auch die Heizungsanlage ihren Standort hat. Die Behebung von einem Wasserschaden ist je nach Umfang vom Schaden sehr umfangsreich. So reicht hier die Bandbreite vom Ersatz der Einrichtung, über die notwendige Bauwerkstrocknung, Schimmelbekämpfung und natürlich die Wiederherstellung der Bausubstanz. Alleine die Bauwerkstrocknung kann mehrere Wochen andauern und kostet dementsprechend. Verfügt man über eine Wohngebäudeversicherung, so hat man eine Sorge weniger. Den eine Vielzahl der Schäden sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn gleich es hier große Unterschiede hinsichtlich dem Leitungsumfang und den Zuständigkeiten gibt. Grundsätzlich muss man wissen, eine Gebäudeversicherung ist in Deutschland keine Pflicht, trotzdem liegt die Versicherungsdichte hier bei 90 Prozent in Deutschland. Was im Hinblick auf die Kosten auch zu empfehlen ist.

Auf was muss man bei der Versicherung achten?

Grundsätzlich muss man im Hinblick auf eine Wohngebäudeversicherung beim Wasserschaden unterscheiden. Den nicht jeder Schaden der durch einen Wasserschaden entsteht, wird auch von einer Wohngebäudeversicherung getragen. Vielmehr gibt es hier unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Kostenübernahme zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung. Alle Schäden die am Gebäude, wie zum Beispiel den Fußböden, der Elektrik, Heizanlagen oder an den Wänden entstehen, wird auch von dieser Versicherung übernommen. Gleiches gilt aber auch für Gebäudeschäden, wie Beschädigungen am Mauerwerk. Ganz anders sieht es mit der Einrichtung aus. Hier erfolgt ein finanzieller Ersatz von Möbel, Teppiche, Elektrogeräte oder Kleidung ausschließlich über die Hausratsversicherung. Eine Übernahme der Kosten durch die Versicherung für das Gebäude, ist ausgeschlossen. Diesem Umstand sollte man sich bei der Einrichtung vom Versicherungsschutz bewusst sein. Nicht das man dann im Schadensfall überrascht dasteht und auf Kosten sitzen bleibt. Wer sich daher umfangreich gegen Wasserschäden versichern möchte, der braucht hier nicht nur eine Gebäudeversicherung mit einem entsprechenden Leistungsumfang, sondern auch eine Hausratversicherung. Teilweise werden bei Versicherungen von manchen Versicherungsgesellschaften beides gemeinsam angeboten, sodass man einen umfassenden Versicherungsschutz hat.

Was wird abgedeckt?

Hier muss man bei der Wohngebäudeversicherung beim Wasserschaden aufpassen, denn nicht alles ist abgedeckt. Mögliche Versicherungsleistungen die abgedeckt sind, sind Schäden aus Leitungswasser, Hochwasser und Starkregen. Wer sich mit den Angeboten zu einer Versicherung für Wohngebäude beschäftigt, wird schnell eine Vielzahl an Unterschiede feststellen können. Diese Unterschiede können den Versicherungsumfang betreffen, ob zum Beispiel auch Schäden durch Hochwasser abgedeckt sind. Doch maßgeblich bei einer Versicherung ist aber nicht nur der Versicherungsumfang, sondern auch die weiteren Leistungsunterschiede. So gibt es hier Selbstbehalte, also Schadenshöhen die man selbst tragen muss. Ebenfalls gibt es unterschiedliche Versicherungshöhen, die gerade je nach Größe und Ausstattung von einem Wohngebäude nicht zu vernachlässigen sind. Sonst läuft man nämlich unter Umständen Gefahr, dass es bei einem Schaden zu einer Unterdeckung kommt. Das bedeutet, die Versicherungshöhe reicht nicht zur Deckung der Schäden aus, da diese zu gering ist. Aus diesem Grund sollte man vor dem Abschluss einer Versicherung für Wohngebäude, diese hinsichtlich ihrem Versicherungsumfang, den Selbstbehalt und den Versicherungshöhen genau überprüfen. Am einfachsten und schnellsten kann man hier die Angebote einer Wohngebäudeversicherung beim Wasserschaden im Rahmen von einem Vergleich prüfen. Bei den Selbstbehalten sollte man darauf achten, dass diese möglichst gering sind. Kleiner Tipp noch, wer flexibel bei den Kosten bleiben und dementsprechend sich die Wechselmöglichkeiten erhalten möchte, der sollte immer auch auf die Kündigungsbedingungen bei seiner Versicherung achten.

Welche Wasserschäden werden nicht abgedeckt?

Doch nicht immer werden Wasserschäden von der Gebäudeversicherung getragen. Hier kann es Ausschlüsse geben, wie zum Beispiel bei Hochwasser. Wer in einer hochwassergefährdeten Region lebt, kann hier unter Umständen eine Versagung haben. Die Gebäudeversicherung übernimmt Wasserschäden aber auch dann nicht wenn diese durch eigene Schuld entstanden sind. Das ist zum Beispiel bei offen gelassenen Fenstern, Türen oder nicht reparierte Dächer der Fall. Gleiches gilt auch, wenn man seine Wasserleitungen nicht instand setzt, pflegt oder man mutwillig, also absichtlich einen Wasserschaden herbeiführt. In einem solchen Fall kann es sogar zu einem Strafverfahren wegen einem versuchten Versicherungsbetrug kommen.

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