Wohngebäudeversicherung bei Hausverkauf

Wohngebäudeversicherung bei HausverkaufDie Gebäudeversicherung sollte bei jedem Eigenheim standardmäßig zu dem Inventar gehören. Die Wohngebäudeversicherung bei Hausverkauf ist wichtig, denn sie kommt schließlich für viele Schäden bei dem Gebäude auf. Dies funktioniert sogar bis hin zu dem Neubau nach dem Totalschaden. Für jeden Hausbesitzer ist die Police unverzichtbar, damit keiner auf den Kosten für Instandhaltung und Reparaturen sitzen bleibt. Nicht selten können bei größeren Schäden sonst eigene finanzielle Mittel deutlich überstiegen werden. Auch beim Haus verkaufen ist wichtig, welche Gebäudeversicherung besteht und die die Leistungen aussehen. Die Käufer können die Versicherungen oft übernehmen oder für die Wohngebäudeversicherung bei Hausverkauf auch die Versicherung wechseln. Jeder hat natürlich die Möglichkeit, dass für die Versicherung des Gebäudes auch der Anbieter gewechselt wird.
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Was ist beim Hausverkauf wichtig?

Wer ein Haus verkaufen möchte, kann den Eigentümerwechsel bei der Versicherung direkt melden. Für die Wohngebäudeversicherung bei Hausverkauf ist wichtig, dass nicht nur das Haus den Besitzer wechselt, sondern auch die abgeschlossene Gebäudeversicherung wechselt automatisch. Wichtig dafür ist natürlich, dass überhaupt eine Versicherung vorhanden ist. Vorgeschrieben ist dies bei dem Versicherungsvertragsgesetz, welches mit VVG abgekürzt wird. Durch die Regelung soll es keine Versicherungslücke geben und es soll gewährleistet werden, dass auch bei dem Eigentümerwechsel die Schäden an dem Gebäude immer gedeckt sind. Bei dem Haus verkaufen sind der alte Besitzer und neue Besitzer dazu verpflichtet, dass eine Veräußerung oder ein Kauf bei der Versicherung gemeldet werden. Wird die Wohngebäudeversicherung bei Hausverkauf nicht informiert, kann die Police nach einem Monat nicht mehr gültig sein.

Wichtige Informationen für die Gebäudeversicherung

Haus verkaufen GebäudeversicherungBei der Versicherung ist immer wichtig, dass es für die Käufer ein Sonderkündigungsrecht gibt. Nach dem Hauskauf läuft eine Versicherung zwar weiter, doch kein neuer Eigentümer muss sich dann an die Police von einem Vorbesitzer langfristig binden. Jeder Käufer hat die Möglichkeit, sich auch für andere Anbieter zu entscheiden. Für die neuen Eigentümer gibt es das sofortige, einmonatige Sonderkündigungsrecht. Mit Eintragung in das Grundbuch startet die Frist. Der Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist dann erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Schon vor dem Kauf sollte sich jeder dazu Gedanken machen, ob die Versicherung übernommen wird oder nicht. Dies ist wichtig, damit es ausreichend Zeit für die Entscheidung gibt. Die Versicherungssumme der Versicherung spielt natürlich eine wichtige Rolle. Die Höhe sollte ausreichend sein, damit der Neubau von dem Haus bei dem Totalschaden gedeckt ist. Wenn die Summe zu gering ist, bleiben die Eigentümer auf den finanziellen Folgen zum Teil sitzen. Nicht nur die Höhe der Prämie ist wichtig, sondern auch die Leistungen bei dem Schadensfall. Alle Anbieter kalkulieren sehr unterschiedlich und somit kann die entsprechende Wahl auch Geld sparen. Werden bestehende Versicherungen gekündigt, sollte dies erst dann geschehen, wenn die neue Police bereits unterschrieben wurde. Dies ist wichtig, damit nicht die versicherungslosen Zeiträume riskiert werden.

Die Wohngebäudeversicherung bei einem Hausverkauf

Neue Käufer haben ein Sonderkündigungsrecht, welches innerhalb von einem Monat wahrgenommen werden kann. Wird das Sonderkündigungsrecht nicht genutzt, dann wird die Versicherung vorläufig behalten. Das Ende von dem laufenden Versicherungsjahr ist dann ein nächstmöglicher Kündigungstermin. Wer bei dem Hauskauf nichts von der Versicherung wusste, der hat ebenfalls das Sonderkündigungsrecht. In dem Fall startet die einmonatige Frist dann, wenn von der Police erfahren wurde. Das Gleiche gilt auch, wenn die Eintragung in das Grundbuch erst im Anschluss an das Sonderkündigungsrecht von einer Behörde gemeldet wird. Ab dem Stichtag tritt das Sonderkündigungsrecht erneut in Kraft. Beim Haus verkaufen ist wichtig, dass die Versicherung über den Eigentümerwechsel informiert wird, sonst kann auch der Versicherer den Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen.
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