Änderungen bei Unwetterschäden: Keine Soforthilfen mehr ab 1. Juli 2019

Gebäudeversicherung Naturkatastrophen BayernIn den letzten zehn Jahren hat der Freistaat knapp eine Milliarde Euro an Hilfszahlungen nach Naturkatastrophen ausgeschüttet. 2011 eingeführt, endete nun am 1. Juli die Richtlinie der Landesregierung, nach welcher Bürgern staatlicherseits im Fall der Fälle mit Soforthilfen unter die Arme gegriffen wurde. Damit kommen auf zahlreiche Bürger große Änderungen zu, denn somit wird eine umfassende Gebäudeversicherung in Bayern wieder wichtiger denn je.

Was ändert sich für die Menschen in Bayern?

Seit dem 1. Juli 2019 gibt es bei Naturkatastrophen und Unwetterschäden seitens des Freistaates keine Soforthilfen mehr. Somit muss – wie auch in anderen Bundesländern – das Risiko entsprechend privat versichert werden, damit man im Ernstfall nicht alleine auf den Kosten sitzen bleibt oder gar die Insolvenz droht. Als Begründung bringt der Freistaat vor, dass auch in anderen Lebensbereichen die Eigenverantwortung ein wichtiger Bestandteil des Lebens ist. Hauptsächlich jedoch spielen die unkalkulierbaren Kosten eine große Rolle, die das Bundesland nicht mehr pauschal zu tragen bereit sei. Des Weiteren sei nach den Unwetterschäden der letzten Jahre nicht mehr von einem „überraschenden Ereignis“ zu reden, wenn es z.B. wieder zu Überflutungen kommt. Es habe inzwischen jeder genügend Zeit gehabt, sich in den letzten Jahren per Gebäudeversicherung entsprechend abzusichern, sodass auch der Sachgrund für die 2011 eingeführte Nothilfe nicht mehr gegeben sei.

Eine Gebäudeversicherung in Bayern ist somit noch wichtiger geworden, da die Risiken in den nächsten Jahren eher ansteigen als absinken werden. Das zeigt auch die Nachfrage insbesondere nach dem Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, welche in den Jahren bis 2019 in Bayern sprunghaft angestiegen ist.

Warum eine Gebäudeversicherung für Menschen in Bayern so notwendig ist

Die früher gesetzlich vorgeschriebene und heute oft noch häufige Grundform der Gebäudeversicherung deckt nur Schäden durch Feuer ab. Zwar sichern heutzutage viele Standard-Policen nunmehr auch Schäden durch Sturm und Hagel ab, aber nicht automatisch Überschwemmungen und Starkregen. Somit sind besonders vom Niederschlag oder Überschwemmungen betroffene Gebiete und deren Bewohner davon abhängig, dass man die entsprechenden Risiken zusätzlich in der Gebäudeversicherung absichert, um im Fall der Fälle die finanziellen Schäden auffangen zu können. Oft haben auch viele Bayern den Abschluss entsprechender Klauseln gescheut, um einerseits Geld zu sparen, andererseits aber auch, um damit verbundene Auflagen (z.B. den Einbau wasserdichter Haustüren in gefährdeten Lagen innerhalb angemessener Fristen) nicht umsetzen zu müssen.

Da diese zusätzlichen Risiken vor rund 10-15 Jahren für den Normalbürger in Bayern so nicht abzusehen war, beschloss der Freistaat 2011, mit Soforthilfen den Betroffenen Bürgern zu helfen. Inzwischen sei jedoch der Absicherungsbedarf jedem augenfällig geworden, sodass diese auslaufen – aber die Risiken bleiben.

Wer also in Bayern seinen Wohnsitz hat, sollte Naturkatastrophen und Hochwasser-/Starkregenschäden unbedingt in seinen Versicherungsschutz einschließen. Eine umfassende Gebäudeversicherung ist hierbei die beste Vorsorge, um auch in zukünftigen Zeiten steigender Unwetter kein unnötiges, finanzielles Risiko auf sich nehmen zu müssen.

Warum das Bundesland und gerade Niederbayern im Besonderen für Unwetterschäden gefährdet sind

Aufgrund seiner geographischen Lage, ist der Freistaat besonders stark von Unwettern und Naturkatastrophen in den letzten Jahren heimgesucht worden. Das südöstliche Bundesland ist in alle Himmelsrichtungen von Mittelgebirgen und im Süden von den Alpen „umschlossen“. Das sorgt dafür, dass große Wolkenmassen über dem Freistaat „hängen bleiben“ und sich im Bundesland abregnen, bevor sie durch den Wind schnell genug woanders hingelangen können. Da immer weniger Flächen brach liegen und die Verdichtung zunimmt, fehlen den Flüssen, Bächen und Seen die nötigen Überschwemmungsflächen. Zusätzlich tut der Klimawandel auch hier sein Übriges, indem Naturkatastrophen und Unwetterschäden einfach immer häufiger zur Tagesordnung gehören.

Insbesondere im niederschlagsreichen Niederbayern im Einzugsgebiet der Donau kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Schäden durch Starkregenfälle. Hierbei ist für die Region besonders nachteilig, dass bei Hochwasser und starken Regenfällen die Donau durch ein recht nah am Fluss eng bebautes Gebiet muss, in welchem wenig Ausgleichsflächen (z.B. wie die Polder am Oberrhein in Baden-Württemberg) bedarfsweise geflutet werden können. Bei hohem Wasserstand bleibt nur ein Ausweg: Der Fluss tritt über die Ufer und überschwemmt Siedlungen, Dörfer und Städte.

Verträge prüfen und ggf. anpassen

Die wegfallenden Hilfen staatlicherseits bedeuten für die betroffenen Bürger, dass dies privat abgesichert werden muss. Da die wetterbedingten Schäden insbesondere in Niederbayern meist standardmäßig nicht in den üblichen Gebäudepolicen abgedeckt sind, sollten die Verträge auf entsprechende Klauseln geprüft und ggf. der Versicherungsschutz angepasst werden.
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