Gebäudeversicherung für Neubauten sehr wichtig

Wohngebäudeversicherung NeubauDurch den Klimawandel haben die Wetterextreme stark zugenommen. Horrormeldungen über Schäden durch Windhosen, schwere Stürme und Hagel lassen Hausbesitzer aufhorchen. Ein über eine Bank finanziertes Haus ist grundsätzlich mit einer Wohngebäudeversicherung versichert. Diesen Nachweis müssen Sie beim Finanzierungswunsch der Bank nachweisen. Es ist dabei egal, ob es sich um einen Neubau oder um ein bereits längere Zeit existierendes Haus handelt. Die Gebäudeversicherung ist für Sie als Hausbesitzer ein Fixkosten Punkt, den Sie entsprechend der sich inzwischen ergebenden klimatischen Verhältnisse auch eigenem Gewissen von der Höhe her Jahr für Jahr einkalkulieren sollten. Die Gebäudeversicherung deckt aber nicht nur Schäden durch Sturm und Hagel ab. Auch Leistungswasser- und Brandschäden sind mit dieser Versicherung automatisch abgedeckt. Mit einem zusätzlichen Elementarschutz sind zudem Hochwasserschäden abgedeckt.
ZUM GV VERGLEICH

Wichtigkeit der Wohngebäudeversicherung bei Neubau

Wenn Ihr Traum vom eigenen Haus endlich in Erfüllung geht mit einem Neubau, bietet sich für Sie die Möglichkeit dieses Gebäude ganz nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung geschieht im Normalfall über die finanzierende Bank. Diese besteht sogar darauf. Sogar in der Bauphase ist die Gefahr von Schäden gegeben. Sollte es schon in der Bauphase zu Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm kommen, übernimmt diese Versicherung schon in der Bauphase den Wiederaufbau bzw. die Reparatur der beschädigten Gebäudeteile. Diese Art von Versicherung während der Rohbauphase umfasst nur die Feuerversicherung. Denn gerade während der Bauphase kann es in Ihrem Neubau sehr schnell durch Handwerksarbeiten zu einem Brandherd kommen. Ohne diese Versicherung sind Sie als Bauherr nicht abgesichert. Ein Brand auf der Haus-Baustelle kann für Sie existenzbedrohend werden. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein. Die Wohngebäudeversicherung muss daher bei Neubauten zwingend schon vor Baubeginn, also der Grundsteinlegung, abgeschlossen worden sein, damit sie Schäden, die auf der Baustelle entstehen, auch übernimmt. Im gewissen Maß handeln Sie schon etwas fahrlässig als Bauherr, wenn Sie keine Wohngebäudeversicherung abschließen. Für den Fall, dass Sie den Abschluss der Gebäudeversicherung versäumt haben, müssen Sie die Reparatur und den womöglich anfallenden Wiederaufbau der zerstörten Bausubstanz selbst finanzieren.

Rabatte bei Neubauten möglich

Auf Neubauten gewähren viele Versicherer im Übrigen einen Neubau-Rabatt. Dieser hat eine recht ordentliche Spanne und reicht von 10 bis 50 Prozent. Je älter das Gebäude wird, umso mehr sinkt dieser Rabatt allerdings. Das heißt von Jahr zu Jahr steigt letztlich nach der Einräumung von einem derartigen Rabatt die Versicherungsprämie für diese Versicherung um einige Prozentpunkte. Irgendwann hat die Versicherungsprämie den Normaltarif erreicht.

Diese Versicherung wird von der Bank automatisch verlangt. Denn sie dient den Banken als Garant dafür, dass für den Fall eines Schadens am Gebäude – auch an Neubauten – die Kredite auch weiterhin bedient werden. Die Gebäudeversicherung ist natürlich für Sie als Bauherr nicht der einzige Garant, dass gerade an ihren zukünftigen eigenen vier Wänden keine Schäden entstehen. Es gibt noch andere Präventivmaßnahmen, die wesentliche dazu beitragen können. Hierzu gehört zum Beispiel der wasserdichte Einbau von Kellerfenstern oder Rückstauklappen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie in einem Hochwassergebiet ihre eigenen vier Wände errichten. Vor einigen Jahren war sogar die Rede davon, dass diese Versicherung zur Pflicht werden könnte.
ZUM GV VERGLEICH

Ähnliche Beiträge