Gilt eine Wohngebäudeversicherung für Garagen und Nebengebäude?

Gebäudeversicherung Garage NebengebäudeWer ein Haus oder ein Wohngebäude besitzt sollte heute eine Wohngebäudeversicherung haben. Es gibt nämlich viele Gefahren, die ein Gebäude und seine Nebengebäude bedrohen können. Deswegen ist eine gute Wohngebäudeversicherung heute fast obligatorisch abzuschließen. Kein Hausbesitzer kann es sich leisten darauf zu verzichten. Sie ist in der Regel und grundsätzlich freiwillig, doch verlangen für ein Gebäude einen Kredit gebende Banken eine Wohngebäudeversicherung.

Wofür kommt die Wohngebäudeversicherung auf?

Diese Versicherung kommt in erster Reihe für Schäden auf, welche am Gebäude selbst vorkommen können. Dass sind Schäden durch Blitzschlag, Hagel, Sturm und Überschwemmungen. Auch Schäden entstanden durch Vandalismus, sind in vielen Fällen mitversichert. Gebäudeversicherungen haben heute beinahe alle Versicherungsgesellschaften in ihrem Portfolio. Die Konditionen allerdings sind sehr unterschiedlich, daher sollten Kunden diese vor dem Abschluss einer Versicherungspolice unbedingt miteinander vergleichen. Sind auch die Nebengebäude wie eine Garage in der Versicherung mit abgedeckt?
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Was deckt die Versicherung für Wohngebäude ab?

Auch Mieter sind in der Versicherung eines Gebäudes mitversichert. Wer aber eine Eigentumswohnung besitzt, die er selbst bewohnt, kann sich bei dem Hausverwaltungsunternehmen informieren, in welchem Umfang eine derartige Versicherung besteht. Es gibt nämlich viele unterschiedliche Dinge und Vorkommnisse, die auf das Gebäude negativ einwirken können und dadurch oft große Schäden verursachen können. So mancher Versicherungsnehmer oder einer, der eine Versicherung für sein Gebäude abschließen möchte, fragt sich deshalb, was die Versicherung alles abdeckt. Gehören bei einer Versicherung für Wohngebäude auch Garagen und eventuell vorhandene weitere Nebenbauten zum Leistungsumfang dazu oder muss hierfür eine Erweiterung der Versicherungspolice für Nebengebäude erfolgen? Oder müssen die Hausbesitzer sogar eine vom Wohngebäude ganz unabhängige Versicherung für diese Nebenbauten abgeschlossen werden? Grundsätzlich ist es so, dass die Versicherung für Wohngebäude sowohl Garagen als auch ein eventuell vorhandenes Gartenhäuschen mitversichert. Voraussetzung allerdings ist, dass die vorhandenen Gebäude in der Versicherungspolice mit aufgeführt sind und bei der Wahl der Gesamtsumme der Versicherung mit berücksichtigt wurden.

Hauseigentümer und auch Vermieter haben meist eine Versicherung für ihre Gebäude abgeschlossen. Alle Gegenstände und alle weiteren Gebäude, die später mitversichert werden, fügt der Versicherer auf eigene Kosten hinzu, denn sie fallen nicht automatisch mit unter die Versicherung es Hauptgebäudes. Schäden, die an den Nebengebäuden entstehen, werden von einer dafür abgeschlossenen Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung für Wohngebäude umfasst neben einer oder mehreren Garagen und den entsprechenden Nebengebäuden diverse Schäden. Dazu gehören eine Feuerversicherung, die Versicherung bei Sturmschäden und auch Hagelschäden sowie Schäden welche die Folge von Wasserrohrbrüchen an den Leitungswassersystemen oder eine Elementarversicherung. Die Gebäudeversicherung schließt also auch eine Garage mit ein. Vor Abschluss einer neuen Versicherung für ein Wohngebäude lohnt es immer die Leistungen des Versicherungsunternehmens mit andern Versicherern zu vergleichen. Es können einige Kosten durch einen Versicherungsvergleich eingespart werden. Als Versicherungsnehmer erfährt man sofort auch, ob die Gebäudeversicherung die Garage und andere Nebenbauten in den Versicherungsbedingungen bei einzelnen Versicherungsgesellschaften in der Versicherung mit enthalten sind. Die Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, da sie Schäden einschliesst, die im Falle des Falles schnell zu großen finanziellen Belastungen führen können, die manche schon in den Ruin getrieben haben.

Fazit

Die Versicherung für Wohngebäude deckt alle Schäden, die durch Umwelteinflüsse oder durch Brand und Wasserrohrbrüche entstehen können, sowohl an dem Haupthaus als auch an einer Garage oder einem anderen Nebengebäude werden eintretende Schäden abgedeckt, allerdings nur wenn die Nebenbauten in der Police eingetragen sind. Sind sie nicht eingetragen deckt die Gebäudeversicherung diese Schäden nicht ab und es bedarf einer separaten Police, die nachträglich neu abgeschlossen wird.
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