Hitze Deutschland Beispielbild 2353

Welche Schäden am Gebäude können durch extreme Hitze entstehen?

Hitze Deutschland Beispielbild 2353Durch die extreme Hitze besteht eine deutlich erhöhte Waldbrandgefahr, da der Oberboden stark austrocknet. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Griechenland und Schweden waren die Waldbrände zum Beispiel im Jahre 2018 so enorm, dass das Katastrophenschutzverfahren einberufen wurde, damit Unterstützung zur Löschung der Brände aus der ganzen EU hinzugezogen werden konnte.

Ebenso wurde die Transportinfrastruktur durch die extreme Hitze geschädigt, da durch die starke Hitzeeinwirkung die Bodenflächen übermäßig ausgedehnt werden und somit reißen können. Auf den Autobahnen führte man wegen diesem sogenannten Blow-ups das Tempolimit ein, im Ernstfall kann dies sogar bis zur Sperrung der Straße führen. Hierbei wurde zum Beispiel der Flughafen in Hannover schon einmal einen Tag gesperrt, da der Start und die Landebahn wegen der Hitze gerissen war.

Ebenso haben viele Flüsse durch den wenigen Niederschlag und den hohen Temperaturen deutlich weniger Wasser, was zur einem eingeschränkten Schifffahrtsverkehr führen kann, auch in Deutschland. Ebenso steigt die Wassertemperatur in Flüssen und Seen durch die extreme Hitze stetig an, was nicht nur ökologische Folgen hat, sondern auch ein Fischsterben nach sich zieht.

Zudem nimmt aus diesem Grund natürlich auch die Badewasserqualität ab, da sich ab einer bestimmten Temperatur vermehrt Bakterien und Algen im Gewässer ausbreiten können.

Welche Schäden am Gebäude sollten bei Hitze abgedeckt sein?

Wenn Schäden am Gebäude durch extreme Hitze entstanden sind, geht man hier von den sogenannten Sengschäden aus. Dies sind Schäden, die durch Hitze entstanden sind, ohne dass es zu einem Brand oder einer Feuerentwicklung kam.

Entstehen solche Schäden am Gebäude durch eine versicherbare Gefahr wie bei einem Sommergewitter, wenn es zu einem Blitzeinschlag kommt, kommt hierbei die Gebäudeversicherung dann dafür auf. Anders sieht es bei Sengschäden aus, die zum Beispiel den Parkettboden oder die Tapeten betreffen, diese sind in der Regel in der normalen Wohngebäudepolice nicht enthalten und müssen von Beginn an dann separat mitversichert werden.

Hierzu ist es wichtig, dass das Angebot beziehungsweise die Versicherungspolice ganz genau zu überprüfen, ob der Versicherungsschutz in dieser Versicherung auch bei Sengschäden, die durch Hitze entstanden sind, inbegriffen ist. Viele Versicherer machen hierbei den Fehler, nur Sengschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstanden sind, zu versichern.

Dabei ist ein Versicherter Schutz durch Hitze enorm wichtig, da ansonsten der Sengschaden nur als Folge einer versicherten Gefahr wie bei einer Explosion, einem Brand oder einem Blitzeinschlag greift, hierbei greift die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung nur, wenn der Schaden durch Hitze auch explizit in den Versicherungsbedingungen aufgelistet ist.

Was muss bei dem Versicherungsschutz beachtet werden:

  • Vor dem Versicherungsbeginn prüfen, ob die Gebäudeversicherung Kosten bei Sengschäden übernimmt, falls nicht Versicherungsschutz erweitern
  • Wird zum Beispiel das Handy oder ein Gegenstand aus Kunststoff in der Sonne liegen gelassen und verbiegt sich, greift die Versicherung in der Regel nicht
  • Meist können Sengschäden nicht nachträglich mitversichert werden. Auch wenn die Deckungssumme erhöht wird. Deshalb direkt bei Abschluss darauf achten
  • Ist ein Schaden verursacht worden, direkt den Versicherungsschutz prüfen
  • Höchstbetrag für einen versicherten Schaden beachten. Ist der Schaden höher als die Summe, bleibt man auf den Kosten sitzen
  • Darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist

Wie kann man das eigene Haus am besten vor Hirnschäden schützen?

Die Hitze im Sommer trifft auch Deutschland mit ganzer Kraft, dies wurde bereits in den vergangenen Jahren bewiesen. Hierbei sind Rekordwerte von knapp 40 Grad keine Seltenheit mehr. Hierdurch können schnell Schäden am eigenen Haus entstehen, wie zum Beispiel an verglasten Fenstern. Sind im Gebäude noch sehr alte und wenig isolierende Fenster eingebaut, können diese in der Regel die Hitze schlecht leiten und es staut sich. Durch diese Hitze können thermische Spannungen entstehen, die das Glas zum Springen bringen können.

Bei solchen Fenstern sollte zudem nicht noch extra ein Sonnenschutz mit Tönung angebracht werden, da sich dann der Hitzestauungseffekt nochmals verstärkt. Ebenso sollte gerade in diesen Bereichen auf eine einseitige Kühlung durch eine Klimaanlage verzichtet werden, da sich die thermischen Spannungen dadurch ebenso verstärken.

Auch kann beim Hausbau direkt darauf geachtet werden, die richtigen Baustoffe zu verbauen, diese halten dann auch lange. Hier sind zum Beispiel Kalksandsteine für die Außenwand sehr gut geeignet, ebenso sollte man darauf achten, dass die Fugen jederzeit abtrocknen können, sonst besteht Gefahr, dass das ganze Mauerwerk reißt. Wer nun noch darauf achtet, dass das Dach einen Dachüberstand hat, kann seine Außenwand gut für Witterungseinflüssen schützen.

Welche Schäden werden in der Regel in der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt?

Wer trotz Niederschlag Fenster und Türen offengelassen hat und hierdurch nun einen Schaden trägt, kann meist mit keiner Unterstützung durch die Versicherung rechnen. Dies ist dann durch Selbstverschulden entstanden. Ebenso sollte man beachten, dass die meisten Gebäudeversicherungen in Standardverträgen keine Schäden durch Starkregen oder Hochwasser bezahlen. Wer dies benötigt, muss dringend von Beginn an zusätzliche Police abschließen. Auch kann die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit oder einer Unterversicherung die Leistungen kürzen sowie die Leistungen bei nicht mitversicherten Gütern oder einem nicht versicherten Schadensereignis komplett verweigern.

Für zerstörten Hausrat gibt es keine Entschädigung

Hierbei muss man beachten, dass nur Dinge, die zum Baukörper zählen, also fest mit dem Gebäude verbunden sind, durch die Wohngebäudeversicherung versichert sind. Alle weiteren Gegenstände, die sich im Haus befinden, laufen über die Hausratpolice.

Ein häufiger Streitpunkt ist hierbei die Einbauküche. In verschiedenen Urteilen vor Gericht wurde entschieden, dass eine Einbauküche nur dann zu einem Gebäudebestandteil zählt, wenn sie nach Maß gefertigt wurde und so mit dem Gebäude verbunden ist, dass man diese nicht ohne deutlichen Wertverlust davon trennen könnte. Normale Standard Küchenzeilen zählen dazu nicht. Auch sollte beachtet werden, dass in vielen Versicherungen ein Schaden durch einen Sturm erst ab Windstärke 8 aufkommt.

Quellen:
https://www.capital.de/immobilien/so-schuetzen-sie-ihr-haus-vor-sommerhitze
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/sengschaeden
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/sengschaden/

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