Wohngebäudeversicherung Kündigungsfristen

Heute gibt es ein großes Versicherungsangebot und wer richtig zu wählen weiß, kann günstige Verträge finden. Das gilt auch für die Gebäudeversicherung. Deshalb lohnt es, regelmäßig die eigene Versicherung mit anderen Angeboten zu vergleichen. Findet man eine bessere Versicherung oder einen günstigeren Tarif, so ist es leicht möglich, die Versicherung zu wechseln. Dabei gilt es jedoch, die Wohngebäudeversicherung Kündigungsfristen einzuhalten.

So kann die Gebäudeversicherung gekündigt werden

Die Kündigung einer Wohngebäudeversicherung gestaltet sich einfach, wenn man dabei einige Details beachtet. Wichtig ist dabei besonders, dass die Wohngebäudeversicherung Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Kündigung muss stets in schriftlicher Form erfolgen und muss bei dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist eingehen. Geschieht dies nicht, so wird die Gebäudeversicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Deshalb gilt es, zunächst einmal im Vertrag zu prüfen, zu welchem Termin die Versicherung abläuft. Dann darf man es nicht versäumen, die Kündigung rechtzeitig auszuschicken, so dass die Wohngebäudeversicherung Kündigungsfristen gewahrt bleiben.
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Gestaltung des Kündigungsschreibens

Die schriftliche Kündigung für die Versicherung muss nicht nur fristgerecht eingehen, sondern auch bestimmte Informationen enthalten. Dazu gehört der komplette Name des Versicherungsnehmers ebenso, wie die vollständige Adresse und die Versicherungsnummer. Als Betreff sollte angegeben werden: Wohngebäudeversicherung kündigen. Aus dem Text muss außerdem eindeutig hervorgehen, dass man wünscht, die betreffende Versicherung zum nächst-möglichen Termin zu kündigen. Eine Angabe von Gründen ist bei der Kündigung einer solchen Versicherung nicht notwendig. Das Kündigungsschreiben sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Auf diese Weise erhält man einen Beleg, aus dem das Zustellungsdatum hervorgeht und der außerdem die Unterschrift des Empfängers aufweist. Um die Frist für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung korrekt einzuhalten, muss das Kündigungsschreiben nämlich innerhalb der Frist bei dem Versicherer eingehen. Durch den Rückschein kann in einem möglichen Streitfall erwiesen werden, dass die Wohngebäudeversicherung Kündigungsfristen eingehalten wurden.

Wer kann die Versicherung innerhalb der Kündigungsfrist kündigen?

Ist man alleiniger Eigentümer eines Gebäudes, so kann man den Entschluss, eine Wohngebäudeversicherung innerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen, auch alleine entscheiden. Gehört die Immobilie jedoch mehreren Eigentümern, so müssen alle Eigentümer dem Entschluss zustimmen. Gleiches gilt beispielsweise auch für ein Gebäude mit Eigentumswohnungen. Mit der Kündigung muss dem Versicherungsgeber ein entsprechender Entschluss der Eigentümerversammlung übermittelt werden. Auch wenn eine Hypothek auf dem Haus besteht, ist man nur eingeschränkt in der Lage, den Vertrag zu lösen. Dazu ist nämlich die Zustimmung des Kreditinstituts notwendig, das die Hypothek gewährt hat. Kann man jedoch nachweisen, dass man bessere Versicherungsbedingungen oder einen geringeren Beitrag gefunden hat, ist diese Zustimmung in der Regel leicht erhältlich.

Versicherungswechsel außerhalb der Kündigungsfrist

Es gibt auch einige Situationen, die es möglich machen, die Versicherung für das Gebäude außerhalb der Vertragslaufzeit zu kündigen. Das gilt beispielsweise, wenn eine Veränderung in den Vertragsbedingungen eintritt, die sich nachteilig auf den Versicherungsnehmer auswirkt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Beitragserhöhung. In einem solchen Fall kann man den Versicherungsvertrag mit einer einmonatigen Frist kündigen. Auch nach einem Schadensfall ist es möglich, die Gebäudeversicherung mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dazu sollte man jedoch zunächst die endgültige Entscheidung der Versicherung über die Regulierung des Schadens abwarten. Kauft man ein Haus, für das noch vom Vorbesitzer eine Versicherung besteht, so bleibt der Versicherungsschutz übergangslos erhalten. Der neue Besitzer kann die Versicherung für das Gebäude jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen. Im Fall einer Erbschaft bleibt die Versicherung jedoch bis zu ihrem Ablauf bestehen und kann dann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Macht man von seinem Recht, eine Versicherung für das Gebäude zu kündigen, gebrauch, so sollte man darauf achten, termingerecht für neuen Versicherungsschutz zu sorgen, so dass zu jeder Zeit eine gültige Versicherung für das Gebäude besteht.
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