Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen

Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzenDie Steuerlast und deren Verringerung ist über die steuerliche Geltendmachung von Sonderausgaben und Werbungskosten möglich. Können Sie dazu etwa die Wohngebäudeversicherung auch so steuerlich belastend geltend machen, dass ist eine Frage die viele Hauseigentümer immer wieder stellen? Bei der Brandversicherung ist heute von der Wohngebäudeversicherung die Rede und es gelten sehr genau definierte Regelungen, wie Sie diese Art der Versicherung zur Absicherung Ihres Eigentum in einer Steuererklärung als Belastung geltend machen können. Ob sie nun auch die Steuer damit verringern können, orientiert sich am Zweck der Nutzung Ihrer Immobilie. Allgemein ist diese Option vorgesehen und Sie können dann die Wohngebäudeversicherung absetzen.

Wohngebäudeversicherung absetzen ist eine Option

Absicherung, Sicherheit und Schutz der eigenen Werte steht bei einer Versicherung des Gebäudes gegen Brand und andere Elementar Ereignisse immer im Fokus der Bemühungen. Der Gesetzgeber hat im Steuerrecht diese Belastung anerkannt, schließt aber einige Personenkreise bei dieser Absetzung der Kosten für die Gebäudeversicherung aus. Die Wohngebäudeversicherung absetzen können Sie nur, wenn Sie Ihr Immobilie gewerblich nutzen. Jeder Besitzer einer Immobilie benötigt an sich eine Gebäudeversicherung und die Steuer die als Einkommensteuer immer veranlagt wird soll über die Kosten der Werbungskosten oder Sonderausgaben reduziert werden. Das ist der Ansatz des Versuch die Last der Steuer zu senken. Erklären wir zunächst einmal den Sinn und die Begründung für eine Wohngebäudeversicherung. Diese Versicherung ist für Feuer, Wasser, Hagel und Sturm gedacht. Mit dieser Art von Versicherung sollen diese Ereignisse und entstehenden Schäden finanziell abgesichert werden. Jeder Immobilien Besitzer sollte solch eine Versicherung abschließen, um seine Werte der Immobilie zu sichern und zu erhalten.
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Verschiedene Anbieter und sehr differenzierte Tarife bei einer Gebäudeversicherung

Zur Verringerung der Steuerlast sind Versicherungsbeiträge grundsätzlich geeignet, jedoch können Privatpersonen und deren privat genutzte Immobilien nicht als steuerlich belastend relevant bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Betrachten Sie einmal die Angebote dieser Art von Versicherung. Hier zeigen sich viele Anbieter, die sehr unterschiedliche Tarife für diese Art von Versicherung verlangen. Wollen Sie Geld sparen, dann sollten Sie eher an den Vergleich dieser verschiedenen Angebote gehen und schon bei den Tarifen dieser Versicherung sparen. Das ist realistischer, als wenn Sie auf die Rückerstattung und den steuerlichen Abzug der Prämien zu dieser Versicherungsart vergeblich warten. Das ist der sichere Ratschlag zu dieser Frage. Jedoch sollte diese Frage einmal genauer betrachtet werden, denn das Wohngebäudeversicherung absetzen bei der Steuer ist auch möglich.

Versicherungsbeiträge lassen sich steuerlich absetzen und dies gilt bedingt auch für die Wohngebäudeversicherung

Wie schon beschrieben, benötigen Besitzer von gewerblich genutzten Immobilien eine Wohngebäudeversicherung. Auch hier ist der Zweck klar definiert und diese Art von Versicherung die Elementarschäden wie Hagel, Sturm, Feuer und vergleichbare Ereignisse absichert ist Pflicht. Da diese Immobilien aber gewerblich genutzt werden, ist die Zielsetzung der Nutzung einer andere, als bei einem privat genutzten Gebäude. Auch Häuser die Teil-privat und gewerblich genutzt werden, fallen unter diese steuerliche Berücksichtigung bei der Absetzung der Versicherungskosten. Im Grundsatz müssen Versicherungsbeiträge und die entsprechende Versicherung der Eigensicherung und Absicherung dienen. Damit entsteht Steuerrechtlich der Grund für eine Absetzung der Kosten. Sachversicherungen wie etwa eine Gebäudeversicherung entsprechen nicht diesem Grundsatz, es sei denn es werden Mieten und Pachten aus der Vermietung dieser Immobilie erzielt. Hierzu ist für Sie noch anzumerken, dass maximal eine Höchstgrenze aller absetzbaren Versicherungsbeiträge von 1.500,– Euro nicht überschritten werden darf und schon mit einer privaten Krankenversicherung erreichen Sie schnell diese Höchstgrenze.

Oft werden diese Beiträge zu einer Versicherung dieser Art nicht steuerlich wirksam

Sie wissen jetzt genau, wie sich die Steuerlast mit Versicherungsbeiträgen verringern lässt. Die Brandversicherung eignet sich nur bedingt für dieses Ziel und besser erscheint der Hinweis, lieber gleich die Tarife dieser Art von Versicherung zu vergleichen, damit Sie schon bei den Beiträgen zu dieser Versicherung sparen.
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