Gebäudeversicherung Elementarschaden: Überschwemmungen

Aufmerksame Beobachter registrieren seit Jahren eine Zunahme extremer Wetterereignisse. Starkregen treten dabei besonders häufig auf und setzen binnen wenigen Stunden nicht selten ganze Landstriche unter Wasser. Durch die heftigen und anhaltenden Regenfälle ausgelöste Überschwemmungen verursachten in Deutschland insbesondere in den Sommermonaten der Jahre 2013 und 2014 Schäden in Milliardenhöhe. Aber auch im aktuellen Jahr 2017, in welchem beispielsweise durch Dauerregen Ende Juni neue Niederschlagsrekorde zu verzeichnen waren, ist die Schadensbilanz hoch.

Überschwemmungen als „erweiterte Elementarereignisse“

Um nicht zu riskieren, infolge von Starkregen die Existenz zu verlieren, sollten Personen, die in einer von Unwetter gefährdeten Region leben, zusätzlich zu ihrer Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung eine Versicherung gegen Elementarschäden abschließen. Während die Erstgenannten lediglich Schutz bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag oder auslaufendes Leitungswasser bieten, greift die Elementarschadenversicherung bei Schäden, welche durch folgende Naturereignisse entstanden sind:

  • Starkregen/Überschwemmungen
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Vulkanausbruch

Versicherung gegen Elementarschäden

Zwar besteht für Hausbesitzer und Mieter keine Pflicht, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen, doch kann dieser Schutz beispielsweise selbst dann schon sinnvoll sein, wenn Gegenstände von hohem Wert vorübergehend im Keller zwischengelagert werden müssen oder der Keller für eine gewisse Zeit als Wohnraum genutzt wird.

Versicherer bieten die Elementarschadenversicherung optional zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung an. Ein entsprechender Abschluss erfolgt nur in Kombination mit einer der zuvor genannten Versicherungen. Zu beachten ist ebenfalls, dass es nicht möglich ist, sich lediglich gegen einzelne Naturereignisse zu versichern.

Zunehmend werden Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inklusive der Elementarschadenversicherung angeboten. In diesem Fall gilt es, Letztere gezielt abzuwählen, sofern kein Bedarf dafür besteht.

Versicherungsabschluss

Angesichts der möglicherweise großen Schäden infolge von Starkregen knüpfen Versicherer den Versicherungsschutz an bestimmte Bedingungen. So wird in stark gefährdeten Gebieten vorausgesetzt, dass Hausbesitzer oder Mieter schadenverhütende Maßnahmen treffen. Hierzu zählt beispielsweise die Ausstattung von Türen und Fenstern im Keller mit Sicherungssystemen sowie die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände und elektrischer Geräte in den oberen Etagen.

Nutzer eines Öltanks müssen berücksichtigen, dass dieser besonders zu schützen ist. Hier besteht nämlich die Gefahr von Beschädigungen des Tanks durch Wasserdruck oder im Wasser treibenden Gegenständen. Zudem kann Wasser über Befüll-, Entlüftungs- oder andere Öffnungen eintreten oder der Tank aufschwimmen.

Was leistet die Elementarschadenversicherung im eingetretenen Schadenfall?

Wurde zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung ein Elementarversicherungsschutz vereinbart, trägt sie die anfallenden Kosten in Verbindung mit:

  • Reparaturen im und am Haus sowie den angrenzenden Gebäuden wie z.B. Garage oder Schuppen
  • der Trockenlegung des Gebäudes bzw. dessen Sanierung
  • einem möglicherweise erforderlichen Abriss des Gebäudes
  • der Konstruktion und Bau eines Gebäudes von gleichem Wert
  • einer alternativen Unterkunft bzw. Mietausfällen in Fällen, in denen das betroffene Gebäude vorübergehend nicht bewohnbar ist

Wurde zusätzlich zur Hausratversicherung ein Elementarversicherungsschutz vereinbart, trägt sie die anfallenden Kosten in Verbindung mit:

  • Reparaturen am gesamten beschädigten Inventar
  • der Erstattung des Wiederbeschaffungspreises für Gegenstände, welche vollständig zerstört wurden
Selbstbeteiligung

In der Regel sieht die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um die Elementarschadenversicherung eine Selbstbeteiligung vor, nach der der Versicherte im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst trägt. Es empfiehlt sich, bei den Angeboten verschiedene Varianten durchzuprobieren und sich auf der Grundlage von Prämie und Selbstbeteiligung zu entscheiden.

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