Gebäudeversicherung Haus mit Einliegerwohnung

Wohngebäudeversicherung Haus mit EinliegerwohnungWenn Sturm und Hagel bei einem Unwetter entstehen, kann es schnell dazu kommen, dass Ziegel vom Dach fallen oder Fenster durch umher fliegende Äste beschädigt oder zerstört werden. Bei solchen Fällen kommt dann in der Regel die Gebäudeversicherung für die Schadensausgleich auf. In letzten Jahr sind durch Hagel, Sturm und Starkregen allein in Deutschland Schäden von mehreren Milliarden Euros entstanden, wobei hier ein großer Teil dann Gebäudeschäden waren. Eine solche Gebäudeversicherung besteht in der Regel aus Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Zusätzlich gibt es hierzu noch Zusatzbausteine, die man dann, wie zum Beispiel Elementarschäden, bei der Wohngebäudeversicherung beifügen kann.

Eine Gebäudeversicherung für Haus mit Einliegerwohnung bietet sich bei größeren Einfamilienhäusern an, welche einen Teil der vorhandenen Fläche zum Wohnen an Dritte vermieten, an. Dabei bewohnt der Besitzer des Hauses den Hauptteil der Wohnräume. Der dann vermietete Bereich wird als Einliegerwohnung bezeichnet. Der Begriff des Einliegers stammt von Beschäftigen auf einem Bauernhof, wie zum Beispiel Landarbeiter. Dabei ist eine solche Wohnung nicht durch den eigentlichen Zugang des Hauses, sondern durch einen separaten Zugang erreichbar. Eine solche Situation kann sich dann auch auf die Beiträge der Gebäudeversicherung auswirken. Dabei sind hier keine einheitlichen Regelungen vorhanden und eine solche Ausgangslage wird dann von den jeweiligen Anbietern produktbezogen und individuell behandelt.

Welche Vorteile hat eine Gebäudeversicherung für Haus mit Einliegerwohnung?

Durch eine solche Wohngebäudeversicherung, die auch den Teil der Einliegerwohnungen mit beinhaltet, werden Schäden bei einem Haus mit Einliegerwohnung abgedeckt, welche direkt am Gebäude entstehen können. Dadurch wird dann durch eine solche Versicherung die hier vorgenommene Investition bei einem Haus mit Einliegerwohnung abgesichert.

Gebäudeversicherung Haus mit EinliegerwohnungEine solche Gebäudeversicherung setzt sich in der Regel für ein Haus mit Einliegerwohnung aus verschiedenen Bausteinen zusammen, so dass hier auch individuelle Risiken, die zum Beispiel auch durch die Vermietung einer solchen Wohnung und durch die dadurch entstehen erhöhte Gefahr, dass hier zum Beispiel ein zusätzlicher Brandherd entstehen kann, abgesichert sind. Somit kann der Versicherungsaufbau flexibel gestaltet werden.

Wenn ein solches Haus mit Einliegerwohnung aufgrund von Brand zum Beispiel unbewohnbar wird, kann eine solche Wohngebäudeversicherung auch den Hotelaufenthalt sowohl des Hausbesitzers von einem solchen Haus als auch der Person, an die dies Einliegerwohnung vermietet ist, übernehmen.

Die Gebäudeversicherung deckt alle mit dem Haus fest verbunden Gebäudeteile, wie zum Beispiel Treppen, Fenster oder Türen und dies auch im Bereich der Mietwohnung ab. Diese Schäden werden nicht von einer Hausratsversicherung übernommen, weil dort bewegliche Gegenstände, wie zum Beispiel Geräte oder Möbel, abgesichert sind. Ein Teil der Wohngebäudeversicherung kann dann auf die Mieter der Wohnung umgelegt werden. Sollte auf dem Dach des Gebäudes eine Photovoltaik Anlage vorhanden sein, die dann zum Teil auch für die Wohnung Strom liefert, kann diese mitversichert werden.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Schutz des Gebäudes vor Schäden, wie zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Auch bei einem Haus mit Einliegerwohnung können die Versicherungsbausteine individuell und flexibel gestaltet werden
  • Möglichkeiten weiteres dazubuchen Hotelaufenthalt für Besitzer und Mieter bei einem Haus mit Einliegerwohnung , wenn Haus unbewohnbar wird
  • Abscherung mit dem Gebäude fest verbundener Teile, wie beispielsweise Treppen, Fenster oder Türen
  • Möglichkeiten der Umlegung der Prämien auf den Mieter
  • Versicherungsschutz auch für eigene Stromgewinnung (zum Beispiel Photovoltaik), die auch den Strom für die Wohnung liefert

Was muss beim Abschluss der GV beachtet werden?

Wohngebäudeversicherung EinliegerwohnungEine Wohngebäudeversicherung für ein Haus mit Einliegerwohnung ist für jeden Hausbesitzer in Muss. Dabei bietet eine solche Versicherung in der Grunddeckung Schutz gegen solche Gefahren, wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser sowie gegen die Naturgefahren (wie zum Beispiel Hagel und Sturm). In dem Versicherungsumfang bei einer Wohngebäudeversicherung für ein Haus mit Einliegerwohnung sollte, wie teilweise bereits erwähnt, die Absicherung der Schäden durch Blitzschläge verursachte Überspannungen, Brände, Implosionen oder Explosionen sowie Schäden durch die Naturgewalten (Sturm und Hagel) enthalten sein. Ebenfalls ist die Absicherung gegen Leitungswasserschäden sowie gegen Schäden durch Luftfahrzeuge (also die von einem solchen Fluggerät abfallenden Teile) sinnvoll.

Auch macht es Sinn, wenn das versicherte Gebäude abgerissen werden muss, dass in dem Versicherungsabschluss durch eine Gebäudeversicherung dieser Abbruch sowie die Aufräumkosten und die Beseitigung von Schutt ebenfalls mit übernommen werden. Grundsätzlich ist es bei einer Wohngebäudeversicherung für ein Haus mit Einliegerwohnung wichtig, dass ein solcher Versicherungsschutz individuell und bestmöglich auf den Einzelfall angepasst wird. Dabei sollte aber auch beachtet werden, dass je höher die Deckungssumme und die Leistungen sind, desto teurer sind auch die Prämien.

Wer kommt für die Versicherung auf, wenn die Einliegerwohnung vermietet wird?

Gebäudeversicherung EinliegerwohnungWenn eine Versicherung für das Gebäude vorhanden ist, profitieren hiervon auch die Mieter, wenn zum Beispiel der Vermieter im Falle der Beschädigung des Hauses durch einen Sturm Gelder erhält. Der Hausbesitzer kann den Schaden schnell beseitigen lassen und die Mieter können weiter in der Wohnung wohnen. Wie bereits erwähnt, können auch bei einer Wohnungsräumung die Kosten für den Hotelaufenthalt des Mieters von einer solchen Versicherung übernommen werden.

Die gesetzliche Grundlage für die Umlegungsmöglichkeit der Versicherungsprämien befindet sich in der Betriebskostenverordnung (Abkürzung BetrVK). Im § 2 ist dort aufgeführt, dass die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Sturm, Feuer, Wasser und sonstige Elementarschäden zu den Betriebskosten gehören und deshalb auch anteilig auf den Mieter umgelegt werden können.

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