Die Gebäudeversicherung bei Sturmschäden

Wohngebäudeversicherung bei SturmschadenMit einer Wohngebäudeversicherung kann man sein Wohnhaus gegen Schäden, wie zum Beispiel einen Sturmschaden absichern. Durch Wind können sich schnell einzelne Dachteile, Abdeckungen an einem Kamin, aber auch ganze Dächer abgedeckt und beschädigt werden. Je nach Stärke vom Sturm kann es hier auch zu schweren Schäden am Mauerwerk und am Dachstuhl kommen. Sturmschäden können aber auch durch einen umgefallenen Baum oder Ast entstehen. Gerade wenn dieser zum Beispiel auf das Hausdach fällt. Für alle diese Schäden springt die Gebäudeversicherung ein. Wobei über die Versicherung nicht nur das Wohnhaus abgesichert ist, sondern auch alle anderen Bauten. Dazu zählt zum Beispiel eine Garage, die Terrassenüberdachung oder der Carport. Gerade da es in Deutschland zu immer mehr Unwetter kommt und dadurch auch Sturmschäden entstehen können, sollte man bei einer Versicherung für Wohngebäude auf diesen Versicherungsschutz auf keinen Fall verzichten. Gerade da Sturmschäden hohe Sachschäden an der Bausubstanz verursachen können. So trägt die Versicherung hier die Schäden von jährlich weit über eine Milliarde Euro. Die Tendenz ist hier steigend, gerade mit der steigenden Unwettergefahr im Sommer und im Herbst.

Auf was muss man bei der Suche achten?

Grundsätzlich muss man wissen, was eine Versicherung unter dem Begriff Sturm versteht. Ein Sturm liegt nach den versicherungsrechtlichen Bestimmungen erst dann vor, wenn es sich mindestens um Windstärke 8 handelt. Alles was darunter ist, ist kein Sturm. Das ist nicht folgenlos. Sollten Schäden bei Windstärke 6 oder 7 auftreten, werden diese von einer Wohngebäudeversicherung nicht übernommen. Will man einen Schaden geltend machen, so muss man hier den Nachweis, zum Beispiel über eine Unwetterwarnung vorlegen. Bei der Wohngebäudeversicherung bei Sturmschaden gibt es große Unterschiede. Diese Unterschiede betreffen den Versicherungsumfang, aber auch beim Selbstbehalt. Gerade die Höhe vom Selbstbehalt ist nicht unwesentlich, da dies die Summe beschreibt, die man in einem Schadensfall selber tragen muss. Je nach Versicherungsumfang bei einem Sturmschaden, gibt es natürlich auch abweichende Tarife. Wer hier nicht zu viel Geld bezahlen möchte oder eine Versicherung mit mangelndem Leistungsumfang haben möchte, der sollte vor dem Abschluss der Gebäudeversicherung einen Vergleich durchführen. Ein solcher Vergleich ist über das Internet gut möglich. Da über die Versicherung nicht alles abgedeckt ist, sollte man hier gleich auch die Angebote von den anderen Versicherungen, wie der Hausratversicherung vergleichen.

Was wird von der Versicherung gegen einen Sturmschaden abgedeckt?

Über die Wohngebäudeversicherung bei Sturmschaden sind alle Schäden abgesichert, die an einem Gebäude entstehen. Das gilt zum Beispiel für Schäden am Mauerwerk, am Dachstuhl, an einem Kamin oder an der Dacheindeckung. Wobei diese Aufzählung an möglichen Schadensstellen nicht abschließend ist. Grundsätzlich sind bei einer solchen Wohngebäudeversicherung immer nur die reinen Schäden am Wohngebäude abgesichert und nicht mehr, wie zum Beispiel die Einrichtung. Über die Versicherung kann man alle Schäden an der Bausubstanz wieder Instand setzen lassen, wenn diese den Selbstbehalt übersteigen. Auch muss man aufpassen, je nach Versicherungsumfang greift der Versicherungsschutz erst bei einem fertigen Gebäude. Doch auch in der Bauphase von einem Gebäude kann es zu einem Schaden kommen, gerade da hier die Gebäudehülle noch nicht vollständig ist. Aus diesem Grund sollte man bei der Versicherung für Sturmschäden auf eine Bauleistungsversicherung achten. Diese gehört in der Regel nicht standardmäßig zum Versicherungsumfang bei einer Versicherung für Wohngebäude. Dabei ist diese gerade dann wichtig, wenn man sich mit seinem Haus noch in der Bauphase befindet. Wobei man diesen Schutz bei der Wohngebäudeversicherung nicht nur bei Neubauten im Blick haben sollte, sondern auch bei Umbauarbeiten und Sanierungen.

Welche Sturmschäden werden nicht abgedeckt?

Was im Regelfall nicht bei der Gebäudeversicherung für Sturmschäden abgedeckt wird, sind die Folgekosten. Unter Folgekosten versteht man hierbei zum Beispiel die Schäden die durch Wassereintritt von Regen entstehen. Auch muss man beachten, das wie bereits erwähnt, Schäden nicht übernommen werden, wenn es sich nicht um einen Sturm gehandelt hat. Ebenfalls sind bei einer Gebäudeversicherung für Sturmschäden der Hausrat nicht mitversichert. Kommt es also im Zusammenhang mit einem Sturmschaden zu Schäden an der Einrichtung wie Möbel, so ist das nicht abgesichert. Vielmehr braucht man hier eine gesonderte Hausratversicherung, die dann bei Schäden an Möbel und anderen Einrichtungsgegenständen diese übernimmt. Auch werden Schäden von Wohngebäudeversicherung bei Sturmschaden nicht übernommen, wenn diese fahrlässig sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es aufgrund von einem Sturm zu einem Schaden durch herabfallende Dachziegel kommt. Ist das Dach nicht gewartet und in einem schlechten Zustand, kann es hier zu einem Leistungsausschluss kommen.

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