Die Leistungen einer Wohngebäudeversicherung
Für die Hausbesitzer gehört die Gebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Bei den Wohngebäudeversicherung Leistungen gibt es generell den Standardschutz und dieser lässt sich auch durch weitere Leistungen ergänzen. Bei der Auswahl der Tarife sollten die versicherten Schäden genau beachtet werden. Von jedem Tarif werden schließlich nicht alle Schadenstypen abgedeckt. Bei der Gebäudeversicherung umfasst der Grundschutz die Schadenstypen Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer. Wenn ein Schaden am Gebäude entsteht, dann zahlt die Versicherung den Neubau bzw. die notwendigen Reparaturarbeiten. Der Neubau ist dann wichtig, wenn ein Haus zum Beispiel komplett niederbrennt. Als Grundabsicherung gibt es die drei Komponenten Sturmversicherung, Leitungswasserversicherung und Feuerversicherung. Weitere Pakete können abgeschlossen werden und so beispielsweise Allgefahren, Überspannung, Glasbruch oder Elementarschäden.
Welche Schäden werden von der Versicherung abgedeckt?
Bei der Feuerversicherung wird das Haus vor Zerstörung geschützt und dies durch einen Brand, welcher nicht durch einen gewissen Ursprungs-Herd entstanden ist. Am Gebäude bzw. innerhalb des Gebäudes ist nicht nur das außer Kontrolle geratene Feuer versichert. Auch von der Gebäudeversicherung im Zuge der Feuerversicherung abgedeckt sind brandähnliche Entwicklungen. Es handelt sich um Schäden, welche durch Implosion und Explosion entstanden sind oder wenn Feuer durch einen Blitzschlag entstanden ist. Auch die Leitungswasserversicherung ist wichtig. Oft werden Verflanschungen undicht oder Rohre marode und kann aus den Leitungen Wasser in Decken und Wände fließen. Bei dem Leitungssystem gibt es auch oft weitere Undichtigkeiten und diese werden durch Überdruck und Frost hervorgerufen. Genau für diese Schäden kommt die Leitungswasserversicherung auf. Die Sturmversicherung ist sehr wichtig, auch wenn es in Deutschland selten Tornado-Warnungen gibt. Nicht selten gibt es jedoch große Hagelkörner und stärkere Stürme. Mit etwa 63 km/h und Windstärke 8 beginnt ein Sturm und hier greift die Versicherung für Sturmschäden. Bei Hagel gibt es keine Mindestgröße und dies gehört zu der Grundpolice von der Versicherung. Auch weitere Gefahren können versichert werden und dies neben den Basisbestandteilen. Es gibt Elementarschäden und so Schneedruck, Lawinen, Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsche. Nur selten gehört dies zu der Basispolice. Versicherbar sind sonst auch Glasschäden, Gasrohrschäden und Überspannungsschäden.
Welche Wohngebäudeversicherung Leistungen werden nicht geboten?
Bei den Versicherungen werden nicht selten auch einige Schadensfälle ausgeschlossen. Mit dazu gehören auch die fahrlässigen Schäden oder die Schäden, welche vorsätzlich entstanden sind. Auch nicht abgesichert sind Sturm- oder Hagelschäden, falls Fenster bzw. Türen undicht sind oder nicht richtig geschlossen waren. Ebenfalls nicht versichert sind die Schäden, welche entstehen, bevor die Gebäude bezugsfertig sind. Auch nicht versichert sind Brandschäden, falls die beschädigten Dinge einer Nutzwärme ausgesetzt waren. Es kann sich um einen Heizkessel oder einen Kamin handeln.