GebäudeneubauversicherungEine Gebäudeneubauversicherung sollte jeder Bauherr haben. Denn der Hausbau ist mit gewissen Risiken verbunden. Entsteht auf der Baustelle ein Schaden, kann dies leicht den Bauherren in den finanziellen Ruin treiben. Wichtig sind daher eine genaue Planung und die Beauftragung von Fachleuten für die Errichtung eines Hauses. Die Neubauversicherung deckt alle Schäden ab, die während der Bauphase entstehen. Wie zum Beispiel durch den Ausbruch von einem Feuer bei Schweißarbeiten. Und wenn ein Baum auf das Haus fällt und dieses beschädigt, springt die Versicherung ebenfalls ein. Diese Versicherung sichert Risiken ab, die bereits während der Bauphase bestehen oder dort speziell auftreten können. So kann ein Feuer oder ein Unwetter an und in einem Neubau sehr viel mehr Schaden anrichten, als in einem bereits fertigen Eigenheim. Abgedeckt sind durch diese Versicherung die Schäden auch dann, wenn ein Architekt und ein Bauunternehmen beauftragt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die gesamte Bauphase. Wenn es zu einem Schaden kommt auf der Baustelle greifen entweder die in dieser Versicherung integrierte Feuerrohbauversicherung, die Bauherrenhaftpflicht oder die Bauleistungsversicherung. Die Leistungen einer Privathaftpflicht decken Schäden, die während der Bauphase entstehen, nur teilweise ab. Nach der Fertigstellung des Gebäudes kann bzw. sollte diese Versicherung durch eine Wohngebäudeversicherung ersetzt werden.

Gebäudeneubauversicherung – Baustelle gut versichern

Die Gebäudeneubauversicherung dient der Risikoabsicherung für ein sich im Bau befindliches Gebäude. Abgeschlossen werden muss diese Versicherung durch den Bauherren. Denn dieser ist auf der Baustelle auf seinem Grundstück für die Tätigkeiten verantwortlich, die dort geschehen während das Eigenheim errichtet wird. Eingeschlossen sind hier auch Ereignisse wie Brand, Unwetter und Vandalismus, in der Hauptsache aber Unfälle. Eine solche Versicherung umfasst mehrere Leistungsbausteine, die nicht zwingend vorgeschrieben sind. Das heißt, die Leistungsbausteine können je nach Wunsch oder Bedarf in diese Versicherung gepackt werden. Abhängig sind Umfang und Art der Leistungsbausteine davon, ob sich das Gewerk, das es abzusichern gilt, zum Beispiel in einer Risikozone befindet. Sprich, ob in diesem Gebiet das Hochwasser- bzw. Sturmrisiko hoch ist. Bauleistungsversicherung, Feuerrohbauversicherung und Bauherrenhaftplicht sollte die Versicherung einschließen. Die Höhe der Versicherungssumme für eine Neubauversicherung hängt letztlich auch von der Bauartklasse des Gewerks ab, von der Höhe der Neubausumme und der gewünschten versicherten Summe.

Vorteile einer Neubauversicherung

Eine Gebäudeneubauversicherung bringt viel Vorteile mit sich. Mögliche Schäden, die auf einer Baustelle entstehen können, sind vielen Bauherren nämlich nicht einmal bewusst. Da aber die Baustelle in vielen Stunden am Tag unbewacht ist und vielleicht tagelang dort überhaupt nicht gearbeitet wird, ist die Gefahr groß, dass beim Hausbau unbemerkt Schäden entstehen, zum Beispiel bei einen Unwetter. Und ein solches Gebäude, das gerichtet wird, ist auch vor Vandalismus nicht sicher. Ist der Eigenheim-Bau schon etwas fortgeschritten, kann es dann sein, dass sich schon einige Wertgegenstände im Haus befinden, wie die eingebaute Heizungsanlage. Eine Neubauversicherung übernimmt in vielen die Kosten. Und zwar sowohl von Sachschäden, wie auch von Personenschäden. Denn gerade im Rohbau kann es sein, dass einmal etwas herunterfällt von der Decke was noch nicht richtig befestigt ist und jemanden verletzt, der auf der Baustelle hilft.

Hier noch ein kleiner Überblick über die vielen Vorteile:

  • Absicherung der gesamten Baustelle gegen Vandalismus
  • Absicherung der gesamten Baustelle gegen Feuerschäden, deren Ursache
    strittig ist oder von einem Brandstifter verursacht wurden
  • Absicherung von Bauteilen durch Diebstahl
  • Absicherung von Unwetterschäden, auch wenn ein Baum aufs
    Nachbargrundstück fällt
  • Bauherr muss im Zweifelsfall nicht mit seinem Vermögen haften

Unterschied Gebäudeneubauversicherung zu der Gebäudeversicherung

Gebäudeneubauversicherung VergleichZwischen der Neubauversicherung und der normalen Gebäudeversicherung gibt es einige Unterschiede, wenn man einen Vergleich anstellt. Eine Gebäudeversicherung ist gedacht für ein bereits fertig gestelltes Gebäude, sprich für die Zeit nach dem Hausbau. Diese Versicherung deckt alle Schäden ab, die am Haus selbst und auch an unbeweglichen Teilen des Hauses entstehen können. Hierzu zählen auch Fenster und Türen, die in einem Rohbau noch nicht vorhanden sind. Die Versicherung für ein sich gerade im Bau befindliches Gebäude deckt indes je nach Ausstattung mit Leistungsbausteinen Sachschäden und Personenschäden ab, die im Rohbau und auf der übrigen Baustelle entstehen – angefangen vom Diebstahl von Bauteilen über Feuerschäden, die durch Bauarbeiten oder Blitzeinschlag oder auch Hochwasser- bzw. Überschwemmungsschäden entstanden sind bis zu Unfallschäden von Helfern auf der Baustelle. Für mögliche Unfallschäden rund ums Haus muss indes zur Gebäudeversicherung eine private Haftpflicht abgeschlossen werden. Solche Schäden sind in der Gebäudeversicherung nicht eingeschlossen. Einen markanten Unterschied zwischen der Neubaugebäudeversicherung und der Gebäudeversicherung gibt es auch. Und zwar muss eine Gebäudeversicherung in der Regel abgeschlossen werden, wenn das Eigenheim über einen Kredit finanziert ist. Das verlangt in der Regel die kreditgebende Bank. Den Neubau versichern geschieht durch den Bauherren auf freiwilliger Basis.

Wer sollte eine Neubauversicherung abschließen?

Ein Hausbau ist schon von der Finanzierung der Planung und hinsichtlich der Ausführung teuer. Denn Bauteile und auch die Beauftragung von Architekt und Bauunternehmen kosten viel Geld. Nicht zu vergessen sind die Nebenkosten. Schon ein kleiner Schaden durch Unwetter und Feuer kann den Bau vom Eigenheim stark verzögern. Das wirkt sich letztlich auch auf die zur Verfügung stehende Kreditsumme aus. Bauherren, die kein zusätzliches finanzielles Polster in Form von Erspartem oder Erbschaft haben und den Hausbau nur über einen Kredit finanzieren, sollten ihr Gewerk auf jeden Fall mit einer Gebäudeneubauversicherung absichern gegen möglich Schaden. Ist es erst einmal zu einem Schaden gekommen – womöglich mit Personenschäden – ist es in der Regel unmöglich alle Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Das heißt das angesparte Geld oder die Erbschaft bleiben im Schadensfall unberührt. Hinsichtlich des Umfangs einer solchen Versicherung kann natürlich erwägt werden den einen oder anderen Leistungsbaustein nicht in die Versicherung zu integrieren. Manchmal ist es sogar unnötig, da zum Beispiel das beauftragte Bauunternehmen schon eine Bauleistungsversicherung hat. Auf die Feuerrohbauversicherung und Bauherrenhaftpflicht sollte man aber nicht verzichten. Denn diese deckt gerade die Schäden ab, auf die der Bauherr überhaupt keinen Einfluss hat, zum Beispiel einen Feuerausbruch nach bestimmten Bauarbeiten.

Kosten der Versicherung mittels Vergleich ermitteln

Wie bei jeder anderen Versicherung auch kann man durch einen Vergleich der Anbieter jede Menge Geld sparen bei der Bauherrenhaftpflicht, der Feuerrohbauversicherung und der Bauleistungsversicherung. Der Vorteil bei dieser Versicherung ist, dass alle Leistungsbausteine einzeln einem Vergleich unterzogen und abgeschlossen werden können. Jedes Versicherungsunternehmen bietet aber natürlich – was ein Vergleich zeigen wird – gute Kompaktlösungen für Bauherrenhaftpflicht, Feuerrohbauversicherung und Bauleistungsversicherung mit denen man sich gut versichern kann und abgesichert ist. Beim Vergleich kann natürlich auch mit der Versicherungssumme gespielt werden. Allerdings sollte nicht das Risiko eingegangen werden, dass eine Unterversicherung besteht. Letztlich, das zeigt jeder Vergleich der Angebote der Versicherungsunternehmen, hängt die Höhe des zu zahlenden Beitrags für die einzelnen Leistungspakete aus Bauherrenhaftpflicht, Feuerrohbauversicherung und Bauleistungsversicherung von der Bauartklasse des Gewerks ab, der Höhe der Neubausumme, der Bauzeit, der Lage des Gewerks und möglicher Eigenleistungen beim Hausbau. In Hochwassergebieten muss man mit einer höheren Beitragssumme rechnen. Versichern muss man sich mit einer Bauleistungsversicherung nicht, wenn der beauftragte Bauunternehmer bereits eine solche Versicherung vorweisen kann. Bei der Bauherrenhaftpflicht sollte vor dem versichern auf die Leistungen geachtet werden, die darin enthalten sind. Im Idealfall sind dies Senkungsschäden, Allmählichkeitsschäden und Schäden durch Eigenleistung am Eigenheim. Schnell und einfach geht das Vergleichen mittels Konfigurator.

Unterlagen für eine Gebäudeneubauversicherung

Wie für den Abschluss jeder Versicherung ist es auch bei der Gebäudeneubauversicherung für ein künftiges Eigenheim wichtig dem ausgewählten Versicherungsunternehmen genaue Daten vorzulegen. Ansonsten kann es sein, dass im Schadensfall herauskommt, dass eine Unterversicherung vorliegt – auch möglicherweise bei der Bauherrenhaftpflicht. In den Verträgen mit Architekt und Bauunternehmen sind in der Regel alle Angaben enthalten, die das ausgewählte Versicherungsunternehmen benötigt, um das Gewerk mit einer Neubauversicherung versichern zu können. Es sollten natürlich stets die aktuellen Baupläne und Verträge mit Bauunternehmen und Architekten für den Hausbau sein, die beim Termin zum versichern des Gewerks vorgelegt werden. Aus diesen Unterlagen gehen die für den Vertragsabschluss wichtigen Daten hervor, wie Wohnfläche des Gewerks, veranschlagte Bauzeit, Lage des Gewerks und vieles mehr. Möglichst sollte dem ausgewählten Versicherungsunternehmen nichts verschwiegen werden. Denn das könnte im Schadensfall dazu führen, dass keine Leistungen erfolgen aus dieser Versicherung. Je nach Versicherungsunternehmen fordert dieses zum Abschluss einer solchen Versicherung noch weitere Unterlagen an. Wie zum Beispiel den Kaufvertrag fürs Grundstück. Denn aus diesem geht letztlich hervor, dass der Versicherungsnehmer auch Eigentümer des Grundstücks ist, aus dem es gilt ein Gewerk mit einer solchen Versicherung auszustatten. Möglicherweise müssen beim Versicherungsunternehmen auch Unterlagen zur eigenen Identifizierung vorgelegt werden, wie ein Personalausweis.