Rauchmelder Wohngebäudeversicherung

Rauchmelder GebäudeversicherungEin Rauchmelder ist in vielen deutschen Bundesländern in der heutigen Zeit Pflicht. Das dient vor allem der Sicherheit aller Hausbewohner, da die kleinen Geräte bei einem Brand Leben retten können. Zusätzlich spielt ein Rauchmelder bei Gebäudeversicherung oder Feuerversicherung eine große Rolle.

Zahlt eine Wohngebäudeversicherung im Brandfall, wenn Rauchmelder fehlen?

Eine Gebäudeversicherung sollte von jedem Hausbesitzer abgeschlossen werden, um im Schadensfall einen finanziellen Schutz in Anspruch nehmen zu können. Der Versicherer kommt nach dem Abschluss der Gebäudeversicherung nicht nur für Zerstörungen durch Hagel, Leitungswasser, Blitzeinschlag oder Frost, sondern auch im Brandfall für die entstandenen Schäden auf. Wenn im Haus aber keine Rauchmeldergeräte installiert werden, kann die Gebäudeversicherung unter Umständen die Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Viele Versicherer sowie der GDV haben aber bereits angekündigt, dass der Inhaber einer Wohngebäudeversicherung auch bei fehlenden Rauchmeldern im Brandfall nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Schließlich ist das Ziel der Rauchwarnmelder, das Leben der Bewohner bei einem Brandfall zu schützen und nicht das Verhindern von Sachschäden. Aus diesem Grund soll auch beim Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht weiterhin der volle Versicherungsschutz gewährleistet.
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Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Bis heute ist die rechtliche Lage im Bereich der Leistungspflicht bei einer Feuerversicherung noch unklar. Bis heute gibt es noch keine entsprechenden Gerichtsurteile. Aus diesem Grund warnen Experten davor, dass trotz der Bekenntnisse der Wohngebäudeversicherungen bei fehlenden Rauchmeldern die Möglichkeit besteht, dass die Zahlungen im Schadensfall trotz abgeschlossener Versicherung teilweise entfallen können. Der Grund hierfür ist im Paragraf 8 des GDV Grundvertrags zu finden. Dieser Paragraf beinhaltet die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften. In den Bundesländern, in denen bereits eine Rauchmelderpflicht besteht, beinhaltet das auch die Wartung, Installation und den Betrieb der Geräte. Das Fehlen der Rauchwarnmelder kann bei einem Feuer als grobe Fahrlässigkeit gesehen werden.

Feuerversicherung Schutz ist bei grober Fahrlässigkeit gefährdet

Alleine im Jahr 2013 sind in Deutschland 415 Menschen durch ein Feuer ums Leben gekommen. Dadurch entstand laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) insgesamt bei den 120.000 gemeldeten Hausbränden ein Sachschaden in Höhe von 910 Millionen Euro. Immobilienbesitzer können sich mit Hilfe einer Wohngebäudeversicherung im Fall eines Brandes vor den finanziellen Folgen absichern. Gleichzeitig kann die Sicherheit aller Bewohner erhöht werden, wenn das Haus mit Rauchmeldern ausgestattet wurde. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Hausbesitzer alle Immobilien mit Rauchmeldern ausstattet. Dadurch wird nicht nur das Leben aller Hausbesitzer bei Feuer geschützt, sondern gleichzeitig nicht die Kürzung des Versicherungsschutzes riskiert.

Leistungsumfang einer Feuerversicherung/Wohngebäudeversicherung

Wenn bei einem Feuer eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt wurde, kann es passieren, dass die Leistungen der Versicherungen gekürzt werden. Dadurch ist es möglich, dass nicht die komplette Schadenssumme ausgezahlt wird. In einigen Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung der Versicherung möglich. Dieser Fall könnte jedoch nur dann eintreten, wenn als Ursache für das Ausmaß eines Brandes die fehlenden Rauchmelder festgestellt werden kann. Damit alle Hausbesitzer in Bundesländern, in denen bereits eine Rauchmelderpflicht besteht, auf der sicheren Seite sind, sollten sie alle Immobilien mit Rauchwarnmeldern ausstatten. Viele Vermieter übertragen die Pflicht der Instandhaltung der Rauchwarnmelder an ihre Mieter. Trotzdem ist der Vermieter nicht ganz aus seiner Pflicht entlassen. Er muss überprüfen, ob der Mieter in der Lage ist, eine fachgerechte Instandsetzung durchzuführen. Wie sich die nicht installierten Rauchwarnmelder auf den Leistungsumfang der Versicherung auswirken, ist je nach Versicherer sehr unterschiedlich. Hier lohnt sich ein Blick auf die Vertragsdetails.
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