Welche Versicherung ist für Gartengeräte die richtige?

Die eigenen Gartengeräte versichernGartengeräte, wie zum Beispiel der Rasenmäher, der Rasentraktor oder der Rasentrimmer, kommen in einem gepflegten eigenen Garten regelmäßig zur Anwendung und erleichtern die verschiedensten Arbeiten. Besonders ärgerlich ist ein Diebstahl oder ein Schaden, da ein neues Gerät oder eine Reparatur oft sehr teuer ist. Eine Versicherung ist zwar grundsätzlich keine Pflicht, sie ist jedoch sehr ratsam, für Hausbesitzer die hochqualitative Gartengeräte besitzen.

Wer einen Garten sein Eigen nennen kann, der genießt die Sonnenstunden am Liebsten in vollen Zügen im nahe gelegenen Grün. Dabei ist weniger entscheidend, ob es sich um einen Schrebergarten handelt oder einen, der direkt vor der eigenen Haustür liegt. Denn mit den richtigen Gartenmöbeln, lässt es sich während der Sonnenstunden wunderbar entspannen. Am Ende des Tages bleiben die Gartenmöbel stehen, wo sie waren, damit sie am nächsten Morgen für die erste Tasse Kaffee in der Sonne bereitstehen. Die Gartengeräte sind auf der Terrasse bereitgelegt, damit sie nicht umständlich aus dem Geräteschuppen geholt werden müssen. Und der Mähroboter fährt in Richtung Ladestation, damit er für seinen anstehenden Einsatz über ausreichend Power verfügt. Darüber, ob die Möbel und Gartengeräte im Falle eines schlimmen Unwetters oder eines Diebstahls versichert sind, darüber machen sich leider die wenigsten Gartenbesitzer Gedanken. Denn im Zweifelsfall gibt es ja die Hausratversicherung. Doch sind die Gartenmöbel und Geräte tatsächlich über die Hausratversicherung geschützt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schutz der Gartengeräte fällt nur in den seltensten Fällen unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung.
  • Eine sinnvolle Alternative zu einer erweiterten Hausratversicherung kann eine Geräteversicherung für die Geräte darstellen. Diese ist meist umfassender und weniger restriktiv als die klassische Hausratversicherung.

Sind Gartengeräte über die Hausratversicherung mitversichert?

Bei der Hausratversicherung sind Gartengeräte, die im Garten oder auf der Terrasse aufbewahrt werden, nicht automatisch mitversichert. Sollte ein Schadensfall auftreten, ist der Besitzer selbst für die Finanzierung der Reparatur oder der Wiederbeschaffung verantwortlich. Insofern das Grundstück deutlich vom öffentlichen Bereich abgetrennt ist, lassen sich Leistungen für Gartengeräte explizit in den Versicherungsumfang mit einbauen. Diese umfassen den einfachen Diebstahl, was bedeutet, dass der Dieb kein Hindernis überwinden oder etwas aufbrechen muss, um zum Beispiel den Rasenmäher, den Rasentrimmer oder die Elektro-Bodenhacke zu entwenden. Ebenso werden die finanziellen Folgen von Schäden übernommen, die beispielsweise an dem Rasentraktor durch einen Sturm oder Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen. Für den Erhalt dieser Leistungen, muss in dem Vertrag genau aufgelistet sein, um welche Gartengeräte es sich handelt und wo diese aufbewahrt werden.

Die Gebäudeversicherung sichert die Schäden, die am Haus oder am Grundstück entstehen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein entwurzelter Baum das Gartenhaus trifft und beschädigt.

Die regelmäßig anfallende Versicherung soll nicht nur den Hausrat schützen, sondern auch die teuren Gartengeräte und hochwertigen Outdoor-Möbel. Gleich, ob diese im eigenen Garten stehen oder im zugehörigen Gartenhaus aufbewahrt werden. Denn oftmals sind sie besonders leicht zu entwenden. Während sie von der Terrasse einfach fortgetragen werden können, können sie vom Balkon problemlos herabgelassen und anschließend abtransportiert werden.

Gartengeräte VersicherungDeshalb sind Gartenmöbel und Geräte in den meisten Fällen von der Hausratsversicherung explizit ausgeschlossen. Andere Versicherungsunternehmen hingegen bieten einen Teilschutz an. So können Gartenmöbel oder auch Geräte dann mitversichert werden, wenn sie entweder angekettet sind oder über Nacht im Haus aufbewahrt werden. Wieder andere Versicherungen bieten nur einen einfachen Diebstahlschutz. In diesem Fall sind Gartenmöbel und Geräte geschützt, allerdings gelten dafür gesonderte Bedingungen. Befinden sie sich hingegen in einem abgeschlossenen Gartenhaus, hat der Einbrecher ein Hindernis zu überwinden, wodurch der Diebstahl nicht mehr als einfacher Diebstahl gilt und besonders versichert werden muss. Und wieder in anderen Fällen müssen sich die Gartengeräte im Haus in einem abgeschlossenen Raum befinden, damit der Versicherungsschutz gilt. Ein abgeschlossenes Gartenhaus dabei oftmals nicht aus.

Die unterschiedlichen und teils verzwickten Regelungen sind für den Versicherungsnehmer auf den ersten Blick oft unklar. Doch das Widerstreben der Versicherungsgesellschaften, die mitunter teuren Gartengeräte zu versichern, hat seinen Grund. Denn die Chance, das Diebesgut zu einem späteren Zeitpunkt sicherzustellen oder gar die Diebe zu erwischen, ist äußerst gering. Und da die Diebstähle im Garten zunehmen, ist das Risiko für das jeweilige Versicherungsunternehmen hoch.

Ob die Gartengeräte über die eigene Hausratversicherung mitversichert sind, ist also nicht eindeutig zu sagen. Denn dabei kommt es einerseits auf das Versicherungsunternehmen, andererseits auf das gewählte Modul der Hausratsversicherung an. Besonders dann, wenn teure Gartengeräte im Garten oder im Gartenhäuschen aufbewahrt werden, ist es also sinnvoll, sich vorab eingehend mit der eigenen Versicherung zu befassen. Eine umfassende Beratung durch die Versicherungsgesellschaft ist ebenfalls eine gute Idee.

Anmerkung: Die Chancen darauf, dass die Versicherung einspringt, ist deutlich größer, wenn sich die Gartengeräte in einem abgeschlossenen Raum im Haus befinden – gleich des gewählten Versicherungsmoduls. Denn in diesem Fall können sie anders versichert werden.

Mähroboter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, denn sie erleichtern die Arbeit im Garten um ein Vielfaches. Das Mähen muss nicht mehr mühsam selbst erledigt werden, stattdessen kümmert sich der kleine Helfer darum, während man die Sonnenstrahlen genießt. Allerdings sind diese Geräte kostspielig. Und in vielen Fällen bleibt der Roboter die Sommersaison über im Freien oder einem kleinen Schuppen stehen.

Anders als die meisten Gartengeräte kann der Mähroboter mit einem umfassenderen Schutz in der Hausratversicherung enthalten sein. Inwiefern der gebotene Schutz für den Einzelfall ausreicht, muss dennoch genau überprüft werden. Denn während einige Versicherungsunternehmen einen umfassenden Versicherungsschutz für den kleinen Alltagshelfer bieten, sind andere stark eingeschränkt und knüpfen strenge Bedingungen an die Gültigkeit des Versicherungsschutzes. So kann es sein, dass kein Schutz vor Diebstahl oder Überspannungsschäden besteht. Besonders dann nicht, sollte sich der Roboter im Freien befunden haben. Da so ein Gerät allerdings meist nur über den Winter eingelagert wird, sind diese Punkte essenziell wichtig für den Versicherten.

Besonders umfassenden Schutz für den Mähroboter bieten jüngere Verträge oder Versicherungen, die speziell auf die Versicherung des Mähroboters ausgelegt sind. In diesem Fall können durch eine Erweiterung einer bestehenden Versicherung ebenfalls Schäden mitversichert werden, die durch den Roboter verursacht werden könnten.

Wichtig: Der Mähroboter ist nicht automatisch mitversichert. Er muss bei der Versicherung explizit angegeben werden sowie die Kosten für den Alltagshelfer und sämtliches Zubehör hinterlegt werden. Außerdem ist es sinnvoll, eine Bestätigung der Versicherung anzufordern. In dieser sollte stehen, dass Mähroboter und Zubehör für das Versicherungsgrundstück hinterlegt sind, sowie gegen Diebstahl, Sturm als auch Hagel mitversichert werden. Mehr Infos dazu gibt es hier.




Geräteversicherungen als Alternative

Hausratversicherung für die Geräte im GartenEine Alternative zur Hausratversicherung ist es, eine speziell auf Gartengeräte ausgelegte Geräteversicherung abzuschließen. Diese bietet einen umfassenderen Schutz als die Hausratsversicherung oder die entsprechenden Zusatzmodule. Versichert werden können über eine solche Versicherung alle beliebigen Geräte, die für den Garten benötigt werden: Rasenmäher, Pool-Filteranlage, aber auch der Laubsauger fallen darunter. Versichert werden die Geräte in diesem Fall vor allen Gefahren des Alltags.

Was genau die Geräteversicherung umfasst, ist jedoch auch hier abhängig vom Versicherungsanbieter. Eine gute Versicherung wird unterschiedliche Eventualitäten abbilden. Dazu zählen Bedienungsfehler, Sturzschäden, Flüssigkeiten, Kurzschlüsse, Fremdschäden und Diebstahl.

Diese Variante eignet sich, um ausschließlich Gartengeräte, wie zum Beispiel den Rasenmäher, den Rasentraktor, den Rasentrimmer oder die Elektro-Bodenhacke zu versichern. Mit inbegriffen sind Sturzschäden, die entstehen, wenn das Gerät herunterfällt oder von einem anderen Gegenstand getroffen wird und dadurch beispielsweise technische Mängel auftreten. Weiterhin ist ein Schutz vorhanden, wenn das Gerät mit Flüssigkeiten in Kontakt kommt und aufgrund dessen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr funktioniert. Überspannungsschäden oder Kurzschlüsse, die durch Blitzschlag verursacht werden und Bedienungsfehler, bei denen durch Ungeschicklichkeit, Unwissenheit oder Missverständnisse ein Schaden entsteht, sind ebenfalls mit inbegriffen. Abschließend sind Fremdschäden in Form von Sabotage oder Vandalismus Teil des Leistungsumfangs. Bei Bedarf können Sie eine Zusatzversicherung abschließen, um auch bei einem Diebstahl geschützt zu sein.

Die Kleingartenversicherung für den Schrebergarten

Anders als bei einem angrenzenden Garten verhält es sich, wenn man seine Gartengeräte in einem Schrebergarten versichern möchte. Denn dieser liegt nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern meist vor den Toren der Stadt. Hier ist eine separate Versicherung notwendig, die losgelöst von der Hausratsversicherung ist.

Handelt es sich bei dem Schrebergarten um ein Pachtgrundstück in einer Kleingartenanlage, bieten die meisten Kleingartenvereine bereits bei der Anmietung eine passende Versicherung an. In vielen Fällen ist eine solche Versicherung durch die Satzung der Vereine vorgeschrieben. Diese umfasst in der Regel denselben Versicherungsschutz, der ebenfalls bei einer Gebäude- und Hausratversicherung vorliegt. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz ist deshalb in den meisten Fällen nicht notwendig.

Bei der Kleingartenversicherung handelt es sich um eine Kombination der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung. Abgesichert gegen verschiedene Schäden, wie zum Beispiel Einbruch, Feuer und Vandalismus, sind hierbei sowohl das Gartenhaus, sowie auch alle Geräte, die sich darin befinden. Sollte Bedarf bestehen, übernimmt die Versicherung ergänzend Abbruchkosten und Aufräumkosten. Da sich die Leistungen in ihren Details unterscheiden, ist es sinnvoll genau darauf zu achten, dass die wichtigsten Merkmale beinhaltet sind, zu denen auch der Ersatz von Gartengeräten zählt, wobei dieser nicht auf den Zeitwert bezogen, sondern auf den Neuwert bezogen sein sollte.




Versicherungsschutz im eigenen Garten

Tatsächlich wird im Garten deutlich häufiger eingebrochen, als die meisten Gartenbesitzer vermuten würden. Versicherungen zufolge sind die Einbrüche in den letzten 5 Jahren um rund 30 Prozent gestiegen. Das liegt unter anderem daran, dass die Gartengeräte von heute hochwertiger sind und sich ein Diebstahl deutlich mehr rentiert als noch vor einigen Jahren. Teure Gartengeräte und Outdoor-Möbel können im eigenen Gartenhaus aufbewahrt werden, bleiben jedoch oftmals unbedacht im Garten stehen.

Um es einem potenziellen Dieb nicht zu einfach zu machen, sollten einige Vorkehrungen getroffen werden, damit der Gartenbesitzer selbst nicht auf dem Schaden sitzen bleibt. Dazu gehört die Wahl der passenden Versicherung, aber auch die Sicherung des Gartenhauses durch ein Schloss. Das Schloss ist keine Garantie, stellt aber dennoch ein weniger einladendes Hindernis dar.

Bei der klassischen Hausratversicherung wird das Inventar des Hauses, der Wohnung oder des angrenzenden Grundstücks geschützt. Der Versicherungsschutz besteht für Diebstahl oder Beschädigung. Meist gelten Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel zu den Ursachen der Beschädigung, die abgedeckt sind. Auch für den Fall, dass das Gartenhaus durch einen Baum beschädigt oder aber der Ziergarten durch einen Sturm zerstört wird, ist durch die Hausratversicherung meist ausreichend gesorgt. Manche Versicherungen bieten außerdem Zusatzbausteine zur Hausratversicherung, über die das Gartenhäuschen oder der Geräteschuppen mitversichert sind und im Notfall von der Versicherung ersetzt werden.

Eine weitere Option für den Schutz des eigenen Gartenhäuschens ist es, den Brutto-Neu-Wert in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen zu lassen, anstatt auf eine zusätzliche Gartenversicherung zu setzen. Dadurch ist das Gartenhaus samt Inhalt gegen mutwillige Beschädigung und Vandalismus geschützt.

Häufige Fragen
  1. 

Kleingarten VersicherungKann ich meine Hausratversicherung so erweitern, dass sie alle Gartengeräte umfasst? – 
Das ist vom Versicherungsunternehmen abhängig. In den meisten Fällen ist allerdings eine zusätzliche Geräteversicherung für die Gartengeräte umfangreicher und weniger restriktiv.
  2. 

Warum reicht es nicht, wenn ich meine Geräte im Gartenhäuschen einschließe? -
 Das reicht in den meisten Fällen nicht aus, da das Gartenhäuschen nachts nicht einsehbar ist und auch tagsüber leichter von Fremden betreten werden kann als das eigene Haus. Auch ist das Gartenhaus generell weniger sicher als das eigene Haus.
  3. Lohnt es sich überhaupt, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen?
 – Gartengeräte sind oftmals teuer. Nicht nur dann, wenn sie wegen eines Diebstahls ersetzt werden müssen. Auch die Reparatur aufgrund eines Missgeschicks kann sich als besonders teuer erweisen. Deshalb ist die Versicherung der Gartengeräte eine durchaus sinnvolle Investition.
Fazit

Je nachdem, wo sich der Garten befindet und was dort aufbewahrt wird, kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Denn über die Hausratversicherung sind nur solche Gegenstände versichert, die einfach mitgenommen werden könnten, ohne dass dem Einbrecher ein Hindernis in den Weg gestellt wird. Das wäre das herumliegende Kinderspielzeug oder auch die trocknende Wäsche auf der Wäscheleine. Viele Gartengeräte entziehen sich damit dem Versicherungsschutz. Eine zusätzliche Versicherung ist eine kostengünstige Möglichkeit, sich selbst für den Ernstfall abzusichern. Doch bevor eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wird, gilt es im Vorfeld zwei Punkte genau abzuklären: Welche Geräte sind nicht bereits über den Hausrat mitversichert? Und deckt die zusätzliche Gartenversicherung tatsächlich meinen gesamten Bedarf ab? Denn wie auch bei anderen Versicherungen bieten die Versicherungen unterschiedliche Versicherungspakete, die einen jeweils abweichenden Versicherungsschutz bieten.

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