Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Dem Gesetzgeber nach, stellt es keine Pflicht mehr dar, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Ausnahme von dieser Regelung bezieht sich auf jene Gebäude die mit den Mitteln einer Immobilienfinanzierung errichtet oder angekauft werden. Tatsächlich aber sollte man sich die Frage stellen, ob es eine Frage der Pflicht oder der Sinnhaftigkeit ist, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Denn niemand weiß tatsächlich was sich morgen ereignen wird und ob ein Schaden an einem Wohngebäude auftreten wird. Auch wenn man zu den größten Optimisten zählt und darauf hofft das nichts passiert, beruhigter schläft es sich allemal, wenn man weiß das man gegen alle möglichen Schäden abgesichert ist. Sollte man also das Risiko nicht eingehen wollen, sollte man auf jeden Fall eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen.

Risiken richtig einschätzen

Im alltäglichen Leben kann man nie wissen, wann, in welcher Art und in welchem Ausmaß ein Schaden an einem Gebäude entsteht. Zu umfangreich stellen sich mitunter die Risiken dar. Sei es nun das ein Gebäude in der Nähe eines Flusses oder eines Baches steht und es bei starkem Regen zu einer Überschwemmung kommen kann. Desgleichen besteht die Möglichkeit, dass in einem strengen Winter aufgrund erheblichen Schneefalls, das Gewicht des Schnees auf die Dachkonstruktion einwirkt und es im schlimmsten Fall zu einer Beschädigung desselben kommt. Oder gesetzt den Fall das es zum Ausbruch eines Feuers kommt. Ein Versicherungsfall der leider immer wieder zu erheblichen Schäden führt, welches im gegebenen Fall dafür verantwortlich sein kann, das man plötzlich vor dem Nichts steht. Risiken realistisch einzuschätzen sorgt nicht nur davor, im Eintreten eines Schadenfalles vor den Folgen geschützt zu sein. Es gibt einem auch die Gewissheit, auf alle Fälle gut vorbereitet zu sein, sollte doch einmal etwas passieren.
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Pflichtversicherung, Ja oder Nein?

Zwar stellt der Abschluss einer Gebäudeversicherung seitens des Gesetzgebers keine Pflichtversicherung mehr dar, jedoch sollte man sich die Zeit nehmen um sich Gedanken darüber zu machen, ob man eine Gebäudeversicherung nicht als eine solche, also als Pflichtversicherung ansehen sollte. Eine Pflicht die man sich sozusagen selbst auferlegt. Denn, zu groß währen die Folgen im Falle das etwas Unerwünschtes eintritt. Mitunter erreichen die Folgen, sprich die Kosten eines Schadens, enorme Ausmaße. Eine Versicherung aus Kostengründen nicht abzuschließen, bedeutet wirklich am falschen Ort gespart zu haben.

Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung, nicht immer das Gleiche

Bei der Überlegung, ob es sich lohnt derartige Versicherungen abzuschließen, sollte man auch in Betracht ziehen, auch eine Zusatzversicherung für eventuell zusätzliche Gebäude, die sich auf seinem Grund und Boden befinden abzuschließen. Nicht selten kommt es vor, das am eigenen Haus aufgrund eines Unwetters oder eines Brandfalles kein Schaden entstanden ist, aber zum Beispiel auf einem Gartenhaus oder einer Lagerhalle in der man alle möglichen Geräte aufbewahrt, ein Schaden entstanden ist. Ebenso hier können sich die Folgekosten erheblich summieren. Hierbei lohnt es sich eine Zusatzversicherung für dieses Gebäude in Betracht zu ziehen. Wobei die meisten Versicherungsunternehmen eine derartige Zusatzversicherung mit in den Vertrag aufnehmen.

Im Falle eines Falles

Das Leben des Menschen besteht mitunter aus einer Unzahl an nicht kalkulierbaren Umständen. Es ist praktisch unmöglich gegen alles gefeit zu sein. Vorbereitet zu sein bedeutet aber, das man gegen gewisse Umstände, die sich leicht zu Zuständen auswachsen können, abgesichert zu sein. Dadurch aber, lässt es sich wesentlich ruhiger und gefasster leben und erlaubt es einem das Leben weitaus mehr zu genießen. Damit ein Schadensfall nicht zur Falle wird.
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