Die Gebäudeversicherung bei Denkmalschutz
Gebäudeversicherungen gibt es in vielen Formen, aber diese sind abhängig von der jeweiligen Situation der Gebäude und der Kunden. Entscheidend ist, dass es sowohl Versicherungen für den Außen- wie für den Innenbereich (Wohngebäudeversicherung) gibt, aber auch spezielle Versicherungen im Falle einer Gebäudeversicherung beim Denkmalschutz zum Beispiel. Im Schadensfall, der in die Millionenhöhe gehen kann, kann eine Hausversicherung schnell eingreifen, um hohe Kosten und Existenzbedrohungen zu vermeiden. Die Versicherungshöhe ist abhängig von der Größe und der Art des Hauses, wie zum Beispiel ein Ein- und Mehrfamilienhaus. Eine Wohngebäudeversicherung kann vor Feuer, Sturm und Hagel, wie vor weiteren schweren Witterungsbedingungen und ihren Folgen helfen. Die Erstberatung ist in den meisten Fällen kostenlos und man kann seinen individuellen Fall erklären, worauf dann die Berater mit jeweiligen Konditionen reagieren. Ein Vergleichsportal- oder eine Agentur können bei der richtigen Zuweisung einer Versicherung helfen. Dazu gehört auch die Gebäudeversicherung bei Denkmalschutz, wenn die Gebäudeversicherung alleine nicht ausreicht.
Gebäudeversicherung des Denkmalschutzes – Was muss beachtet werden?
Frage ist erst einmal, wann ein Gebäude überhaupt unter einem Schutzstatus steht und wo kann man sich darüber informieren? Gleichzeitig kann der Schutzstatus Auswirkungen auf die Versicherung bringen, wozu es spezielle Versicherungen gibt, die sich an den verschiedenen Risiko-Kategorien (und den Konditionen daraus) orientieren. Der Denkmalschutz muss zugleich nachträglich sein. Die Versicherung nimmt also mehrere Bedürfnisse, die der Person und die des Gebäudes gleichzeitig auf, wobei das im Falle des Gebäudes Pflicht ist. Nicht alle Wohngebäudeversicherer bieten eine Versicherung für denkmalgeschützte Gebäude, sodass man ganz genau in die Konditionen der Hausversicherung schauen sollte. Im Schadensfall kann es erhebliche Probleme und finanzielle Belastungen geben. Wie hoch das Risiko eingeschätzt wird, ist davon abhängig, welche speziellen Geräte und Bautechniken für den Wiederaufbau und nach einem Schaden notwendig sind. Das kann unter anderem auch abhängig vom Alter und der Größe des Gebäudes sein. Wenn ein Gebäude ein bestimmtes Alter erreicht, ist ein Schutzstatus immer wahrscheinlicher. Weitere Auflagen und Besonderheiten können dazu kommen. Diese sind zudem Ländersache, sodass die Regelungen in den einzelnen Landesgesetzen der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich sein können, um eine Gebäudeversicherung bei Denkmalschutz abzuschließen. Es gibt aber auch nationale und internationale Gesetze, die sich mehr auf Gebäude aus dem 18. Jahrhundert und davor beziehen, aber nicht aus der modernen Zeit, wofür spezielle Regelungen gelten können. Der Schutzstatus bietet sowohl Vor- als auch Nachteile für einen Besitzer. Grundlage ist das Recht auf Eigentum im Artikel 14 des Grundgesetzes, das aber durch den Denkmalschutz eingeschränkt wird (negatives und einschränkendes Recht contra positives Recht der Ausübungen der Freiheiten im Grundgesetz, das nicht schrankenlos ist, sondern einen Raum zur Gestaltung der eigenen Freiheit bietet, aber auch immer von anderen Seins-Systemen und Individualitäten tangiert werden kann).
Falls man erst nach der Versicherung merkt, dass das Gebäude unter einem Schutzstatus steht, muss man das der jeweiligen Versicherung in jedem Fall melden und seinen Status aktualisieren. Dann muss der Status unter Umständen neu geklärt werden oder im „schlimmsten“ Fall die Versicherung gewechselt werden, zu einer Versicherung, die einen Schutzstatus abdeckt.
Zusammenfassung
- Denkmalschutz ist Ländersache, sodass man die einzelnen Verordnungen des Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland konsultieren sollte (für seinen spezifischen Fall, wann ein Gebäude einem Schutzstatus unterliegt).
- Das Recht und die Freiheit zum Eigentum werden durch den Schutzstatus tangiert und eingeschränkt. Im Schadensfall muss man mit seinem Privatvermögen im schlimmsten Fall haften, wenn das Gebäude, das man verwaltet, einem Schutzstatus unterliegt.
- Die Umstände und die Konditionen der Versicherung sind abhängig von der Lage, der Größe, der historischen und künstlerischen Bedeutung des Hauses.
- Sollte man erst nach der Versicherung feststellen, dass das verwaltete Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, muss man das der Versicherung melden und gegebenenfalls den Versicherungsschutz erneuern und wechseln.
- Nicht alle Gebäude unterliegen einem Schutzstatus. Es kann auch sein, dass nur bestimmte Teile des Gebäudes einem Schutzstatus unterliegen, was man individuell klären muss.
Welche Unterschiede gibt es zur Gebäudeversicherung bei normalen Gebäuden?
Wichtig sind die Punkte: Nähe zur regionalen Kultur, die historische Bedeutung des Hauses, städtebauliche Aspekte, die künstlerische Bedeutung eines Gebäudes und seine technischen Besonderheiten, die beim Denkmalschutz auftreten können und im Vergleich zu einer normalen Gebäudeversicherung beachtet werden müssen. Generell kann man aber sagen, dass das auch unabhängig davon kann, wie alt oder wie beschaffen ein Gebäude ist. Jedes Gebäude kann unter einen Schutzstatus gesetzt werden, was in der selbständigen Entscheidungsfreiheit der Kommune liegt (wenn das zum Beispiel von einer Person oder einer Stiftung beantragt wird). Wenn ein Gebäude unter einem Schutzstatus liegt, müssen Veränderungen an der Gebäudestruktur mit der Kommunalverwaltung geklärt werden, was ein Unterschied zu einer normalen Gebäudeversicherung ist. Ohne eine Zustimmung von Seiten des Amtes geht das nicht.
Braucht jedes Gebäude mit einem Denkmalschutz eine Versicherung?
Nein, aber bei alten Fachwerkhäusern kann der Erwerb und die Sanierung sehr teuer werden. Es stehen rund 1 Million Gebäude in Deutschland unter einem Schutzstatus . Nicht immer wird man sich wahrscheinlich darüber bewusst sein, was denkmalgeschützt oder nicht, was auch nur auf bestimmte Teile des Gebäudes zutreffen kann. Zumindest in Hinblick auf die Absicherung und den Geschäftsplan, den man bei einer Bank bezüglich eines Projektes einreicht, muss eine Brandversicherung nachgewiesen werden, damit das Projekt und seine Kosten abgesichert und die Bank keinen weiteren Kredit stellen muss beziehungsweise der erste überhaupt abgezahlt werden kann. Nicht alle Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile brauchen gleichermaßen eine Versicherung oder eine spezielle Versicherung, wenn sie sich in einem desolaten Zustand befinden, der eine Sanierung erfordern könnte, um den Schutzstatus weiter zu erfüllen und zu garantieren. Wenn ein Gebäudeteil in einem schlechten Zustand ist und gleichzeitig unter einem Schutzstatus steht, dann besteht die Gefahr, dass die anderen (nicht denkmalgeschützten) und unversehrten Gebäudeteile beschädigt werden.