Sind Fenster und Glasbruch in einer Gebäudeversicherung mit versichert?

Glasbruch FensterOb vor Feuer, Sturm, Hagel oder Wasser kann man ein Gebäude versichern. Die Versicherung die einen solchen Versicherungsschutz hier bietet, lautet Gebäudeversicherung. Was jetzt die Gebäudeversicherung alles umfasst, da sollte man genau hinsehen. Gerade wenn man nämlich die Frage klärt, ob Fenster und Glasbruch in der Gebäudeversicherung versichert sind, wird es schnell etwas kompliziert. Denn würde man diese Frage mit einem einfachen „Ja“ beantworten, so wäre das nicht ganz richtig. Grundsätzlich gehören Fenster und damit auch Fensterscheiben zu einem Gebäude. Und dementsprechend gehören sie auch zum Umfang einer solchen Versicherung. Doch wenngleich sie zum Versicherungsumfang gehören, bedeutet das nicht, dass auch jeder Schadensfall hier abgedeckt ist. Würde zum Beispiel eine Fensterscheibe aufgrund von einem Einbruch eingeschlagen oder beschädigt, so würde dieser Schaden von der Versicherung für das Gebäude nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch, wenn die Glasscheibe mutwillig oder auch aus versehen beschädigt wird. Auch hier würde die Versicherung für das Gebäude, eine Regulierung vom Schaden ablehnen. Anders würde es aussehen, wenn es zu einem Glasbruch aufgrund von einem Brand, aufgrund von einem Hagelschauer oder einem Sturm gekommen ist. In allen von diesen genannten Fällen kommt es zu eine Regulierung vom Schaden. Sicherlich werden Sie sich fragen, warum das so ist? Reguliert werden Glasschäden und generell Schäden an einem Fenster nur dann, wenn die Ursache dafür ein Ereignis ist, dass auch vom Versicherungsumfang erfasst ist. In allen anderen Fällen ist eine Übernahme vom Schaden ausgeschlossen.

Checkliste der wichtigsten Punkten für die Schadensübernahme

  • Schäden an Fenstern und am Glas gehören zur Versicherung am Gebäude
  • Übernahme der Schäden nur bei versicherten Leistungen wie Feuer, Hagel etc.
  • Bei nicht versicherten Leistungen besteht Ausschluss, auch bei Glasbruch
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Sind auch andere Glasschäden und Glasbruch über die Gebäudeversicherung versichert?

Glas HausversicherungNatürlich kann es in einem Gebäude auch noch andere Glasflächen geben, als nur Fenster mit Glas. Auch in einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob die Versicherung vom Gebäude dieses auch abdeckt, sollte es hier aufgrund von einem Ereignis zu einem Schaden kommen. Das kann man in der Regel verneinen, zumindest wenn es sich um eine normale Versicherung handelt. Es gibt aber die Möglichkeit je nach Versicherungsgesellschaft, der Abschluss einer Zusatzversicherung. Diese deckt dann auch weitere Schäden ab, so zum Beispiel wenn eine Glastür zu Bruch kommt. Aber auch in solchen Fällen muss man aufpassen bei der Versicherung. Hier kommt es nämlich im wesentlichen darauf an, was die Ursache für den Schaden ist. So zum Beispiel ob es zum Glasschaden aufgrund von einem Feuer, von Hochwasser oder von einem Erdbeben kommt. In solchen Fällen ist dann eine Übernahme durch die Hausversicherung möglich. Wobei es hier je nach Region in der man wohnt, auch Leistungsausschlüsse geben kann. Wohnt man zum Beispiel in einer Region mit einer hohen Erdbeben- oder Hochwassergefahr, so kann hier ein Leistungsausschluss bestehen. In einem solchen Fall wäre dann auch eine Zusatzversicherung nicht möglich oder zu hohen Kosten. Hier sollte man dann immer auch prüfen, in wie weit wirtschaftlich das dann ist. Hat man nämlich nur wenige sonstige Glasflächen in seinem Haus, so wird man das in der Regel verneinen können. Ganz anders kann es aber schon wieder aussehen, wenn man zum Beispiel einen Wintergarten hat, der zum Gebäude hat. Hier kann sich eine solche Versicherung, dann aufgrund der meist großen Glasflächen dann rechnen.

Absicherung von sonstigen Schäden am Glas

  • Sonstige Schäden am Glas, wie zum Beispiel bei Glastüren sind nicht abgesichert
  • Es gibt aber die Möglichkeit einer Zusatzversicherung
  • Abgedeckt sind nur bestimmte Arten von Schäden, wie Feuer, Sturm, Hochwasser
  • Leistungsangebot je nach Versicherung sehr unterschiedlich

Glasschäden und die Hausratversicherung

Fenster GebäudeversicherungSchäden die nicht über eine Versicherung für ein Gebäude oder über eine Zusatzversicherung abgesichert sind, können unter Umständen über eine Hausratversicherung abgesichert werden. In welchem Umfang die Hausratversicherung hier den Schaden abgedeckt, ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Hier lohnt sich vor Abschluss ein genauer Blick in die Leistungsangeboten der jeweiligen Versicherungsgesellschaften. In der Regel besteht hier aber einen Versicherungsschutz, wenn es zu Schäden am Glas durch Einbruch, durch Raub oder durch Vandalismus ensteht. Abgesichert sind hier dann alles, wie zum Beispiel auch Glasflächen bei Möbel.
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