Solaranlage oder Photovoltaikanlage durch die Gebäudeversicherung schützen
Neubau oder Sanierung, häufig schreiben inzwischen Gesetze vor, dass ein bestimmter Anteil der Energie im Haus durch Erneuerbare Energien erzeugt werden muss. Viele Gebäudeeigentümer nutzen auch unabhängig davon die Möglichkeit, mit einer Photovoltaik- oder Solaranlage etwas für Klima und den Geldbeutel zu tun. Während die beiden Begriffe häufig synonym verwendet werden, stimmt das fachlich nur bedingt. Eine Photovoltaik- oder Solarstromanlage ist immer eine Solaranlage, also eine Anlage, die Solarenergie verfügbar macht. Der Umkehrschluss stimmt nicht. Unter „Solaranlage“ versteht man häufig auch Solarthermische Anlagen, das heißt, die Sonnenenergie wird in Wärme umgewandelt.
Der Strom einer Photovoltaikanlage wird üblicherweise im eignen Haus genutzt und der Überschuss ins öffentlichen Netz verkauft. Die Wärme einer thermischen Anlage wird in Pufferspeichern gespeichert und im Haus verwendet. Die Investitionen rechnen sich direkt (durch den Verkauf bzw. die Nutzung von Strom oder Wärme) oder indirekt (als Anforderungen in Förderprogrammen) oft schon nach wenigen Jahren. Um das eingesetzte Kapital nicht zu gefährden, sollte die Anlage versichert werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten und verschiedene Schadensfälle, die versichert werden können. Um eine fundierte Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Versicherung treffen zu können, schaut man sich als Erstes die möglichen Schäden an.
Mögliche Schäden
Die unterschiedliche Funktionsweise der Anlagentypen führt dazu, dass die möglichen Schäden sich unterscheiden.
Bei einer Solarstromanlage führen elektrische Kabel vom Dach zur Technik, die sich meistens im Keller befindet. Bei thermischen Solaranlagen führen Rohre mit Flüssigkeit vom Dach zur Technik, außerdem muss ein Pufferspeicher installiert werden. Wo Strom im Spiel ist, kann ein Kurzschluss und im schlimmsten Fall ein Brand entstehen, Feuchtigkeitsschäden entstehen, wenn Flüssigkeit aus Rohren austritt.
Beide Anlagentypen werden in der Regel auf dem Dach montiert und bieten daher eine erhöhte Angriffsfläche für den Wind. Ebenfalls können beide Anlagen von Hagel beschädigt oder durch Blitze zerstört werden.
Neben Schäden an der Anlage und am Gebäude führt eine defekte Anlage auch zu einem finanziellen Schaden durch den Ertragsausfall. All das lässt sich versichern.
Versicherungsarten für Solaranlagen
Solaranlagen, besonders Solarstromanlagen, finanzieren sich durch die Nutzung und den Verkauf der erzeugten Energie. Der Wert des Stromes für den Betreiber ändert sich nicht wesentlich zwischen den unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten. Im Gegensatz dazu ist die verfügbare Sonneneinstrahlung im Sommer jedoch um ein vielfaches höher als im Winter. Ein Schaden im April, der erst im Oktober behoben wird, vernichtet fast den gesamten Jahresertrag. Eine Ertragsausfall-Versicherung schützt den Betreiber vor diesem Fall. Die entsprechenden Versicherungen werden oft einfach als Photovoltaik-Versicherung bezeichnet. Hier sollte man jedoch sorgfältig Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen. Oft lohnen sich solche Versicherungen in Deutschland nicht.
Ganz anders sieht es mit einer Versicherung aus, die nur die sogenannten Elementarschäden versichert. Elementarschäden sind Wasser- und Sturmschäden, Hagelschlag und Feuer. All diese Schäden können dazu führen, dass entweder die Module auf dem Dach oder die Technik im Keller oder beides unbrauchbar wird. Deshalb ist es sinnvoll, die Anlagen dagegen zu versichern.
Schutz durch die Gebäudeversicherung
Ein Gebäudeeigentümer wird vor dem Totalverlust, besonders durch eben diese Elementarschäden, von einer Gebäudeversicherung geschützt. Die Überschneidung der Schadensfälle und die häufig feste Verbindung mit dem Haus führt dazu, dass Solaranlagen bei der Gebäudeversicherung mitversichert werden können. Wichtig ist es dabei, die Anlage der Versicherung zu melden und zu prüfen, ob und wie eine Mitversicherung möglich ist. Kleine Anlagen sind oft automatisch mitversichert, bei größeren Anlagen unterscheidet sich die Leistung der einzelnen Anbieter. Eine Grenze bei Photovoltaikanlagen sind häufig 10 kWp (die installierte Leistung). Bei manchen Anbietern ist der Versicherungsschutz kostenlos in der Gebäudeversicherung enthalten, bei anderen kostet die Leistung ein paar Euro und bei einigen wenigen ist es nicht möglich, die Anlage mitzuversichern. Üblicherweise nicht enthalten ist eine Versicherung des Ertragsausfalls. Wer darauf angewiesen ist oder das gerne hätte, muss schon etwas länger suchen oder auf eine Photovoltaik-Versicherung zurückgreifen.